Bewegtbilder/vertonte fotos wiedergeben, Bewegtbildaufnahmen, Vertonte fotos – Panasonic DMCFX40 Benutzerhandbuch

Seite 108: S108)

Advertising
background image

Erweiterte Funktionen (Wiedergabe)

- 108 -

Modus [WIEDERG.]:

¸

Bewegtbilder/vertonte Fotos wiedergeben

Wählen Sie mit 2/1 eine Aufnahme mit

Bewegtbild-Symbol (wie [

]) aus und drücken Sie

dann auf 3, um sie wiederzugeben.

A Bewegtbild-Aufnahmedauer
B Bewegtbild-Symbol
C Bewegtbild-Wiedergabe

Nach Beginn der Wiedergabe wird oben rechts im Display die

vergangene Wiedergabezeit angezeigt.

8 Minuten und 30 Sekunden wird zum Beispiel als [8m30s] angezeigt.

Mögliche Schritte während der Bewegtbild-Wiedergabe
Der bei der Wiedergabe angezeigte Cursor entspricht 3/4/2/1.

A Wiedergabe/Pause
B Stopp
C Rücklauf, Einzelbildrücklauf

¢

D Vorlauf, Einzelbildvorlauf

¢

¢ Diese Schritte sind nur im Modus Pause möglich.

E Lautstärke reduzieren
F Lautstärke erhöhen

Hinweis

Der Ton wird über den Lautsprecher wiedergegeben. Unter [LAUTSTÄRKE]

(S24)

wird erklärt,

wie Sie im Menü [SETUP] die Lautstärke einstellen.

Diese Kamera kann Dateien im Format QuickTime Motion JPEG wiedergeben.

Die mitgelieferte Software enthält QuickTime, mit dem sich mit der Kamera aufgenommene

Bewegtbilder auf dem PC wiedergeben lassen.

Manche Dateien im Format QuickTime Motion JPEG, die mit einem PC oder anderen Geräten

aufgenommen wurden, können mit der Kamera unter Umständen nicht wiedergegeben werden.

Bewegtbilder, die mit anderen Geräten aufgenommen wurden, werden unter Umständen mit

schlechterer Bildqualität oder gar nicht wiedergegeben.

Aufnahmen mit Ton, die mit anderen Geräten erfolgt sind, werden unter Umständen auf diesem

Gerät nicht wiedergegeben.

Bei Speicherkarten mit großer Kapazität kann der schnelle Rücklauf langsamer erfolgen als normal.

Bewegtbildaufnahmen

Vertonte Fotos

Wählen Sie mit 2/1 das Symbol für vertonte Aufnahmen

[

] und drücken Sie dann 3 für die Wiedergabe.

A Tonsymbol

Hinweise zum Vertonen von Fotos finden Sie unter

[TONAUFNAHME]

(S97)

und [NACHVERT.]

(S122)

.

A

C

B

A

Advertising