83 eu/ewr garantie – Panasonic EBGD96 Benutzerhandbuch

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EU/EWR Garantie: Bedingungen anwendbar in anderen Ländern als dem

ursprünglichen Verkaufsland.
A Sollte der Käufer das Gerät schadhaft finden, so ist er aufgefordert, mit der

entsprechenden Verkaufsgesellschaft oder der auf Landesebene zuständigen

Vertretung in dem EU/EWR-Land, in dem diese Garantie in Anspruch genommen wird,

Kontakt aufzunehmen. Die Anschriften können dem “Product Service Guide”

entnommen oder bei einem autorisierten Händler erfragt werden.

Der Käufer wird daraufhin darüber informiert, ob:

(i)

die Vertragsgesellschaft oder die auf Landesebene zuständige Vertretung die

Reparaturleistung erbringt, oder

(ii)

die Verkaufsgesellschaft oder die auf Landesebene zuständige Vertretung für

die Versendung des Gerätes in das EU/EWR-Land, in dem das Gerät

ursprünglich verkauft wurde, sorge trägt, oder

(iii)

der Käufer selbst das Gerät zu der Verkaufsgesellschaft oder der auf

Landesebene zuständigen Vertretung in das EU/EWR-Land sendet, in dem das

Gerät ursprünglich verkauft wurde.

B Sollte es sich bei dem Gerät um ein Produktmodell handeln, das üblicherweise von der

Verkaufsgesellschaft oder der auf Landesebene zuständigen Vertretung in dem Land

der Benutzung geliefert wird, dann sollte das Gerät mit der vorliegenden Garantiekarte

und dem Nachweis des Kaufdatums auf Risiko und auf Kosten des Käufers an diese

Verkaufsgesellschaft oder an diese Vertretung, die dann die Reparaturleistungen

übernimmt, gesandt werden. In einigen Ländern wird die zuständige verbundene

Verkaufsgesellschaft oder die auf Landesebene zuständige Vertretung Händler oder

autorisierte Servicestellen benennen, die die Reparaturen ausführen.

C Sollte es sich bei dem Gerät um ein Produktmodell handeln, das normalerweise nicht in

dem Benutzungsland verkauft wird, oder sollten die inneren oder äußeren technischen

Spezifikationen des Gerätes von denen des im Benutzungsland üblichen Modells

verschieden sein, so kann die Verkaufsgesellschaft oder die auf Landesebene

zuständige Vertretung in der Lage sein, die Garantiereparaturleistung mit Ersatzteilen

durchzuführen, welche aus dem ursprünglichen Verkaufsland des Gerätes stammen. Es

kann sich jedoch als notwendig erweisen, die Garantiereparaturleistung durch die

Verkaufsgesellschaft oder die auf Landesebene zuständige Vertretung im

ursprünglichen Verkaufsland durchführen zu lassen. In beiden Fällen muß der Käufer

die vorliegende Garantiekarte und den Nachweis des Kaufdatums erbringen. Jedoch

wird der notwendige Transport sowohl des Gerätes als auch seiner Ersatzteile auf

Risiko und auf Kosten des Käufers durchgeführt.

Infolgedessen kann es zu einer Verzögerung der Reparaturleistungen kommen.

D In Fällen, in denen der Verbraucher das Gerät zur Reparatur zur Verkaufsgesellschaft

oder zu der auf Landesebene zuständigen Vertretung im Benutzungsland des Geräte

sendet, werden die Leistungen zu denselben Bedingungen (einschließlich der

Garantiefrist) erbracht, die für dasselbe Modell des Gerätes im Benutzungsland, nicht

jedoch in dem EU/EWR-Land gültig sind, in dem das Gerät ursprünglich gekauft wurde.

In Fällen, in denen der Verbraucher das Gerät zur Reparatur zu der

Verkaufsgesellschaft oder zu der auf Landesebene zuständigen Vertretung in das

EU/EWR-Land verschickt, in dem das Gerät ursprünglich gekauft wurde, so werden die

Reparaturleistungen zu Bedingungen erbracht, die dort gültig sind.

E Einige Produktmodelle bedürfen der Justierung oder der Anpassung für eine

betriebsgerechte Leistung oder für sicheren Gebrauch in einigen EU/EWR-Ländern in

Übereinstimmung mit zwingenden oder empfohlenen Bestimmungen betreffend die

Betriebsspannung, die BetriebsSicherung oder technischen Normen. Für bestimmte

Produkte können die Kosten einer solchen Justierung oder Anpassung erheblich sein.

Es mag sich auch als schwierig erweisen, den Bestimmungen betreffend

Betriebsspannung, BetriebsSicherung oder technische Normen Genüge zu leisten. Es

wird dem Käufer streng empfohlen, sich über diese lokalen technischen und

Sicherungsfaktoren zu erkundigen, bevor er das Gerät in einem anderen EU/EWR-Land

benutzt.

F Diese Garantie deckt nicht die Kosten einer Justierung oder Anpassung, um örtlichen

Vorschriften betreffend Betriebsspannung, BetriebsSicherung oder andere technische

Normen Genüge zu leisten. Die Verkaufsgesellschaft oder die auf Landesebene

zuständige Vertretung kann in der Lage sein, die notwendigen Justierungen oder

Anpassungen auf Kosten des Käufers für bestimmte Produktmodelle durchzuführen. Es

ist jedoch aus technischen Gründen nicht möglich, alle Produktmodelle an örtliche

Bestimmungen betreffend die Betriebsspannung, die BetriebsSicherung oder andere

technische Normen anzupassen. Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, daß

Justierungen oder Anpassungen die Leistungen des Gerätes beeinträchtigen.

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EU/EWR Garantie

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