Lizenzvereinbarung für endverbraucher – Panasonic HDCTM350 Benutzerhandbuch

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Lesen Sie sich bitte das Folgende sorgfältig durch, bevor Sie die CD-ROM-Verpackung öffnen.

Ihnen (“Lizenznehmer”) wird eine Lizenz für die
Software erteilt, unter der Bedingung, dass die
Vereinbarungen und Konditionen für den
Endverbraucher der Software (“Vereinbarung”)
akzeptiert werden. Wenn der Lizenznehmer nicht
die Bedingungen dieser Vereinbarung akzeptiert,
geben Sie die Software sofort der Panasonic
Corporation (“Panasonic”) oder Ihrem Händler
von welchem Sie es gekauft haben zurück.

Artikel 1

Lizenz

Der Lizenznehmer hat das Recht die Software zu
verwenden, einschließlich der Informationen auf
der CD-ROM, der Bedienungsanleitung und aller
mitgelieferten Medien (zusammen “Software”),
aber alle anwendbaren Rechte auf Patente,
Wahrenzeichen, Handelszeichen und
Produktgeheimnisse der Software werden nicht
auf den Lizenznehmer übertragen.

Artikel 2

Verwendung durch Dritte

Der Lizenznehmer darf diese Software
ausschließlich im Rahmen dieser Vereinbarung
verwenden, kopieren, verändern, übertragen
oder Dritten, entgeltlich oder unentgeltlich die
Verwendung, Kopie oder Veränderung der
Software gestatten.

Artikel 3

Einschränkung des Kopierens der

Software
Der Lizenznehmer darf eine einzelne Kopie der
Software, ganz oder teilweise, nur zu
Sicherungszwecken erstellen.

Artikel 4

Computer

Der Lizenznehmer darf die Software nur auf
einem Computer an einem Arbeitsplatz
verwenden.

Artikel 5

Reverse Engineering, Dekompilierung

oder Deassemblierung
Der Lizenznehmer ist nicht befugt, ein
Reverse-Engineering, eine Dekompilierung oder
Disassemblierung der Software vorzunehmen,
es sei denn, dies wird durch Gesetze oder
Richtlinien im Land des Lizenznehmers
anderweitig geregelt. Panasonic oder seine
Vertriebsunternehmen oder Einzelhändler haften
für keinerlei Schäden an der Software oder für
Verletzungen des Lizenznehmers, die durch
Reverse-Engineering, Dekompilierung oder
Disassemblierung der Software verursacht
wurden.

Artikel 6

Haftungseinschränkungen

Soweit es das geltende Recht zulässt, wird die
Software “wie vorhanden” ohne irgendwelche
Garantien expliziter/impliziter Art angeboten,
inklusive der, aber nicht beschränkt auf die
Zusicherung der Nichtverletzung von Rechten,
die Gewährleistung der Markttauglichkeit und/
oder Eignung für einen bestimmten Zweck.
Darüber hinaus garantiert Panasonic nicht, dass
der Betrieb der Software ununterbrochen und
fehlerfrei erfolgt. Panasonic oder seine
Vertriebsunternehmen oder Einzelhändler haften
nicht bei Schäden, die dem Lizenznehmer aus
oder im Zusammenhang mit der Verwendung der
Software durch den Lizenznehmer entstehen.

Artikel 7

Exportkontrolle

Der Lizenznehmer willigt ein, die Software nicht
in irgendeiner Form ohne eine Exportlizenz,
unter den Bestimmungen des Landes in welchen
der Lizenznehmer ansitzt, zu exportieren oder
rückexportieren.

Artikel 8

Ende der Lizenz

Die Rechte des Lizenznehmers enden
automatisch, wenn der Lizenznehmer gegen
eine in den Vereinbarungen bestimmte Klausel
oder Kondition verstößt. In diesem Fall muss der
Lizenznehmer die Software und anhängige
Dokumentation mit samt aller Kopien auf eigene
Kosten zerstören.

Lizenzvereinbarung für Endverbraucher

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