Garantiebedingungen – Panasonic KXTCD705 Benutzerhandbuch

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Garantiebedingungen

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1. Die Firma Panasonic Deutschland GmbH leistet durch ihre Fachhändler eine 6-

monatige Garantie auf Ersatzteile und Arbeitslohn.

2. Die Garantie beginnt mit dem Tag des Kaufes bei dem Fachhändler. Sie wird in der

Form geleistet, dass Teile, nach Maßgabe der Panasonic Deutschland GmbH, die
nachweislich aufgrund von Fabrikations- und Materialfehlern schadhaft wurden,
ausgetauscht oder repariert werden. Eine Verlängerung der Garantie entsteht dadurch
nicht. Austauschteile gehen in das Eigentum der Panasonic Deutschland GmbH über.
Durch diese Garantie werden weitergehende Ansprüche gegen die Panasonic
Deutschland GmbH, insbesondere solche auf Wandlung, Minderung oder
Schadenersatz, nicht begründet.

3. Im Garantiefall Fällen wird jegliches Material kostenlos geliefert. Falls das Gerät zum

Zwecke der Reparatur transportiert wird, geschieht dies auf Gefahr und Kosten des
Absenders.

4. Ausgenommen von der Garantieleistung sind:

a) Schäden und Verluste, die durch das Gerät oder den Gebrauch desselben

entstehen, sowie Schäden, die auf lokale Verhältnisse, wie Fehler in der
Installation, Brand, Blitzschlag, Plastikteile und Zubehör etc. zurückzuführen sind.

b) Schäden durch Eingriffe von Personen, die von der Panasonic Deutschland GmbH

hierzu nicht ermächtigt sind.

c) Geräte, bei denen die Fabrikations-Nummer entfernt oder zerstört worden ist.
d) Schäden durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, z.B. Anschluss an eine

falsche Netzspannung oder Stromart, und Schäden durch fahrlässige Behandlung
oder Mißbrauch.

e) Batterien bei batteriebetriebenen Geräten wie auch Folgeschäden durch die

Verwendung von defekten und überlagerten/verbrauchten Batterien/Akkuzellen.

f) Fehler durch eine Störung im Netz oder externe Einflüsse.
g) Verschleißteile, Akkus.

5. Die Garantieleistung wird von dem verkaufenden Fachhändler erbracht. Ihm steht in

diesen Fällen unsere Service-Organisation zur Verfügung. Die Garantie bezieht sich
lediglich auf den Erstkäufer und ist nicht übertragbar.

6. Zum Nachweis von Garantieansprüchen ist der vollständig mit der Fabrikations-

Nummer und dem Kaufdatum ausgefüllte Garantieschein und/ oder der vollständig
ausgefüllte Kaufbeleg einzusenden.

Diese Garantie besteht zusätzlich und beeinträchtigt in keiner Weise gesetzliche
oder andere Rechte von Endverbrauchern.

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