Vereinbarungen für den endverbraucher – Panasonic SVAV50 Benutzerhandbuch

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Vor dem Öffnen der CD-ROM, lesen Sie bitte folgendes.

Vereinbarungen für den Endverbraucher

Ihnen (“Lizenznehmer”) wird eine Lizenz für die Software erteilt, unter der Bedingung, dass die
Vereinbarungen und Konditionen für den Endverbraucher (“Vereinbarung”) akzeptiert werden.
Wenn der Lizenznehmer nicht die Bedingungen dieser Vereinbarung akzeptiert, geben Sie die
Software sofort der Matsushita Electric Industrial Co., Ltd. (“Matsushita”) oder Ihrem Händler
zurück.

Artikel 1 Lizenz

Der Lizenznehmer hat das Recht die Software zu verwenden, einschließlich der Informationen
auf der CD-ROM, der Bedienungsanleitung und aller mitgelieferten Medien (zusammen
“Software”), aber alle anwendbaren Rechte auf Patente, Wahrenzeichen, Handelszeichen und
Produktgeheimnisse der Software werden nicht auf den Lizenznehmer übertragen.

Artikel 2 Verwendung durch Dritte

Der Lizenznehmer darf diese Software ausschließlich im Rahmen dieser Vereinbarung
verwenden, kopieren, verändern, übertragen oder Dritten, entgeltlich oder unentgeltlich die
Verwendung, Kopie oder Veränderung der Software gestatten.

Artikel 3 Einschränkungen der Softwarevervielfältigung

Der Lizenznehmer darf eine einzelne Kopie der Software, ganz oder teilweise, nur zu
Sicherungszwecken erstellen.

Artikel 4 Computer

Dieses Programm darf nur für einen Computer verwendet werden, es darf nicht für mehr als einen
Computer verwendet werden.

Artikel 5 Reverse Engineering, Dekompilation und Zerlegung

Der Lizenznehmer darf die Software nicht analysieren, dekompilieren oder zerlegen, es gelten
jedoch die im Heimatland des Lizenznehmers geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Matsushita, oder deren Vertriebspartner übernehmen keine Haftung für Defekte dieser Software
oder für Schäden welche dem Lizenznehmer aufgrund des Analysierens, Dekompilierens oder
Zerlegens dieser Software entstehen.

Artikel 6 Entschädigungen

Die Software wird “WIE SIE IST” ohne jegliche Garantie ausgeliefert, weder ausdrücklich noch
indirekt, einschließlich, aber nicht begrenzt auf Garantieverstöße, Marktfähigkeit und/oder
Eignung für bestimmte Zwecke. Matsushita garantiert auch nicht die Fehlerfreie oder
ununterbrochene Funktion der Software. Matsushita oder ihre Händler sind nicht haftbar für
Schäden des Lizenznehmers welche aus der Verwendung der Software erwachsen.

Artikel 7 Exportkontrolle

Der Lizenznehmer willigt ein, die Software nicht in irgendeiner Form ohne eine Exportlizenz, unter
den Bestimmungen des Landes in welchen der Lizenznehmer ansitzt, zu Exportieren oder
Re-Exportieren.

Artikel 8 Ende der Lizenz

Die Rechte des Lizenznehmers enden automatisch, wenn der Lizenznehmer gegen eine in den
Vereinbarungen bestimmte Klausel oder Kondition verstößt. In diesem Fall muss der
Lizenznehmer die Software und anhängige Dokumentation mit samt aller Kopien auf eigene
Kosten zerstören.

Ger-AV50.book 2 ページ 2004年1月27日 火曜日 午前10時13分

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