Einschränkungen – Kodak PALM m100 Benutzerhandbuch

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Garantie und behördliche Bestimmungen

Einschränkungen

Garantieansprüche ohne Nachweis des Kaufdatums, z. B. einer Kopie des
Originalkaufbelegs der KODAK PALMPIX-Kamera für den PALM m100 Handheld,
werden nicht akzeptiert. (Heben Sie den Originalkaufbeleg stets auf.) Diese
Garantie gilt nicht für die in der Kamera verwendeten Batterien. Diese Garantie gilt
nicht für Zustände, auf die Kodak keinen Einfluss hat, oder für Probleme, die
durch die Nichtbefolgung der Betriebsanweisungen verursacht werden, die im
Benutzerhandbuch der KODAK PALMPIX-Kamera für den PALM m100 Handheld
aufgeführt sind.
DIESE GARANTIE GILT NICHT FÜR FEHLER, DIE DURCH VERSANDSCHÄDEN,
UNFÄLLE, AM PRODUKT VORGENOMMENE ÄNDERUNGEN, NICHT GENEHMIGTE
WARTUNGSARBEITEN, MISSBRAUCH UND BETREIBEN DES PRODUKTS MIT NICHT
KOMPATIBLEM ZUBEHÖR, DURCH MISSACHTUNG DER KODAK-BETRIEBS-,
WARTUNGS- BZW. VERPACKUNGSANWEISUNGEN SOWIE DURCH DEN EINSATZ
VON ANDEREM ALS DEM VON KODAK BEREITGESTELLTEN ZUBEHÖR (Z. B.
ADAPTER UND KABEL) VERURSACHT WERDEN SOWIE FÜR ANSPRÜCHE, DIE
NACH ABLAUF DER GARANTIE EINGEREICHT WERDEN.
Kodak erteilt keine weitere ausdrückliche oder stillschweigende Garantie für
dieses Produkt. In Ländern, in denen der Ausschluss der stillschweigenden
Garantie gesetzlich verboten ist, gilt die stillschweigende Garantie ein Jahr ab
Kaufdatum. Kodak ist lediglich zum Ersatz defekter Geräte verpflichtet.
Unabhängig von der Schadensursache haftet KODAK in keinem Fall für besondere,
Neben- oder Folgeschäden, die auf den Verkauf, Erwerb oder Gebrauch dieses
Produkts zurückzuführen sind. KODAK haftet in keinem Fall für besondere,
Neben- oder Folgeschäden (einschließlich aber nicht beschränkt auf entgangene
Einkünfte oder Gewinne, Kosten für Ausfallzeiten, entgangene Gerätebenutzung,
Kosten für Ersatzgeräte, -einrichtungen oder -Services oder entsprechende
Schadenansprüche Ihrer Kunden für solche Schäden, die auf den Kauf, Einsatz
oder das Versagen des Produkts zurückzuführen sind) oder für andere Schäden,
die einen Vertragsbruch (ganz gleich, ob es sich dabei um eine schriftliche oder
stillschweigende Garantievereinbarung handelt) oder andere Gründe
zurückzuführen sind.

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