Fcc und industry canada, Ic-erklärung zur strahlenbelastung, Kanadische doc-bestimmungen – Kodak ESP 5 Benutzerhandbuch

Seite 80: Konformität mit deutschen bestimmungen

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Technische Daten und Sicherheitshinweise

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Benutzerhandbuch für den Kodak ESP 5-Drucker

FCC und Industry Canada

Dieses Gerät entspricht den Anforderungen von Industry Canada RSS-210. Für den Betrieb
gelten die folgenden beiden Bedingungen:

1

Dieses Gerät darf keine schädlichen Störungen verursachen.

2

Dieses Gerät muss unempfindlich gegenüber Störungen sein, auch gegenüber solchen

Störungen, die potentiell zu einem unerwünschten Betrieb des Geräts führen können.

Dieses Gerät ist für den Betrieb mit einer Antenne mit einer maximalen Verstärkung von
1,8 dB ausgelegt.

Nach den Anforderungen von Industry Canada ist die Verwendung einer Antenne mit
höherer Verstärkung ausdrücklich verboten. Der erforderliche Antennenwiderstand
beträgt 50 Ohm.

Um eventuelle Funkstörungen für Benutzer anderer Geräte auszuschließen, sollten
Antennentyp und -verstärkung so gewählt werden, dass der Wert der Strahlungsleistung
(EIRP) nicht über dem fr eine erfolgreiche Kommunikation erforderlichen Wert liegt.

IC-Erklärung zur Strahlenbelastung

WICHTIGER HINWEIS:

Dieses Gerät entspricht den für nicht kontrollierte

Umgebungen festgelegten Grenzwerten hinsichtlich der von integrierten
Halbleiterschaltungen emittierten Strahlung. Dieses Gerät sollte unter Einhaltung eines
Mindestabstands von 20 cm zwischen der Strahlungsquelle und Ihrem Körper installiert
und betrieben werden.

Kanadische DOC-Bestimmungen

DOC Class B Compliance – This Class B digital apparatus complies with Canadian ICES-003.

Observation des normes-Classe B – Cet appareil numérique de la classe B est conforme à la
norme NMB-003 du Canada.

Konformität mit deutschen Bestimmungen

Die Lärmbelastung durch dieses Gerät überschreitet nicht den Wert von 70 dBa.

Dieses Gerät ist nicht für die Benutzung am Bildschirmarbeitsplatz gemäß BildscharbV
vorgesehen.

„Das Gerät ist nicht für die Benutzung am Bildschirmarbeitsplatz gemäß BildscharbV
vorgesehen.“

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