Lenovo Y50-70 Benutzerhandbuch

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Begrenzte Herstellergarantie von Lenovo

Neuseeland
Der gleiche Abschnitt in Teil 1 wird wie folgt ergänzt:

Nutzung von persönlichen Informationen:

Lenovo ist nicht in der Lage, die Services gemäß der vorliegenden Garantie
zu erbringen, wenn der Kunde seine persönlichen Informationen nicht zur
Verfügung stellt bzw. Lenovo untersagt, seine Informationen an einen
Vertreter oder Auftragnehmer von Lenovo zu übermitteln. Der Kunde hat
gemäß dem Privacy Act von 1993 (Datenschutzgesetz) das Recht, auf seine
persönlichen Informationen und Daten zuzugreifen und diese im Falle von
Fehlern berichtigen zu lassen. Zu diesen Zwecken wendet sich der Kunde an
Lenovo (Australia & New Zealand) Pty Limited ABN 70 112 394 411.
Adresse: Level 10, North Tower, 1-5 Railway Street, Chatswood, NSW, 2067.
Telefon: 61 2 8003 8200. E-Mail: [email protected]

Bangladesch, Kambodscha, Indien, Indonesien, Nepal, Philippinen,
Vietnam und Sri Lanka
Teil 1 wird wie folgt ergänzt:

Schlichtung

Verfahren und Streitigkeiten, die sich aus der vorliegenden Garantie ergeben
oder damit in Zusammenhang stehen, werden in Singapur durch Schiedsspruch
geregelt bzw. beigelegt. Diese Garantie wird in Übereinstimmung mit den
Gesetzen Singapurs ungeachtet kollisionsrechtlicher Bestimmungen geregelt,
ausgelegt und durchgesetzt. Wenn der Kunde das Produkt in Indien erworben
hat, werden Verfahren und Streitigkeiten, die sich aus der vorliegenden Garantie
ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, in Bangalore, Indien, durch
Schiedsspruch geregelt bzw. beigelegt. Schiedsverfahren in Singapur werden in
Übereinstimmung mit den geltenden Richtlinien des Singapore International
Arbitration Center („SIAC-Richtlinien“) durchgeführt. Schiedsverfahren in
Indien werden in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen Indiens
durchgeführt. Der in Schriftform abzufassende Schiedsspruch ist endgültig und
bindend für alle Parteien ohne Einspruchsmöglichkeit und muss eine Darlegung
der Fakten sowie eine Begründung enthalten. Die Verkehrssprache für sämtliche
Schiedsverfahren ist Englisch. Die zum Verfahren gehörenden Dokumente
müssen ebenfalls in Englisch abgefasst sein. Die englische Version dieser
Garantie ist in solchen Verfahren verbindlich und hat Vorrang vor den Versionen
anderer Sprachen.

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Dieses Handbuch ist für die folgenden Produkte bezogen werden: