Einleitung, Lizenzvertrag pioneer avic-x3 – Pioneer AVIC-X3 Benutzerhandbuch

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Einleitung

Lizenzvertrag

PIONEER AVIC-X3

DIES IST EIN RECHTSGÜLTIGER VERTRAG ZWISCHEN IHNEN,

DEM ENDNUTZER, UND PIONEER CORP. (JAPAN) (“PIONEER”).

BITTE LESEN SIE DIE VERTRAGSBEDINGUNGEN SORGFÄLTIG

DURCH, BEVOR SIE DIE IN DEN PIONEER-PRODUKTEN

INSTALLIERTE SOFTWARE VERWENDEN. DURCH DIE

VERWENDUNG DER IN DEN PIONEER-PRODUKTEN

INSTALLIERTEN SOFTWARE STIMMEN SIE DIESEN

VERTRAGSBEDINGUNGEN ZU. DIE SOFTWARE ENTHÄLT EINE

VOM/VON DRITTLIEFERANTEN (“LIEFERANTEN”) LIZENSIERTE

DATENBANK UND DIE VERWENDUNG DER DATENBANK IST

DURCH DIE GESONDERTEN BEDINGUNGEN DER LIEFERANTEN

ABGEDECKT, DIE DIESEM VERTRAG BEIGEFÜGT SIND (Siehe

Seite 2). WENN SIE DIESEN BEDINGUNGEN NICHT ZUSTIMMEN,

GEBEN SIE DIE PIONEER-PRODUKTE (EINSCHLIESSLICH DER

SOFTWARE UND ALLEN SCHRIFTLICHEN MATERIALIEN)

INNERHALB VON FÜNF (5) TAGEN NACH ERHALT DER

PRODUKTE AN DEN AUTORISIERTEN PIONEER-HÄNDLER

ZURÜCK, BEI DEM SIE DIESE GEKAUFT HABEN.

1. LIZENZ-ERTEILUNG

Pioneer gewährt Ihnen eine nicht übertragbare, nicht exklusive

Lizenz für die Nutzung der auf Pioneer-Produkten installierten

Software (die “Software”) und der dazugehörigen Dokumentation

einzig und allein für private Zwecke bzw. interne Zwecke Ihrer

Firma, und zwar nur auf Pioneer-Produkten.

Sie dürfen diese Software nicht kopieren, Reverse-Engineering

unterziehen, übersetzen, portieren, modifizieren oder

Derivativprodukte der Software herstellen. Die Software darf nicht

verliehen, vermietet, veröffentlicht, verkauft, zugeteilt, geleast

oder vermarktet werden, Softwareentwicklungsinformationen

dürfen nicht weitergegeben, noch darf eine Sublizenz erteilt

werden oder die Software übertragen oder in irgendeiner anderen

Weise als dies im vorliegenden Vertrag genehmigt ist, verwendet

werden. Sie dürfen nicht den Quellcode dieser Software ableiten

oder abzuleiten versuchen, oder diese Software mittels Reverse-

Engineering, Zerlegen, Dekompilieren oder anderen Verfahren

ganz oder teilweise zur Strukturierung einer anderen Software

verwenden. Sie dürfen diese Software nicht dazu verwenden, ein

Servicebüro zu betreiben oder eine andere auf Datenverarbeitung

bezogene Tätigkeit für andere Personen oder Firmen auszuführen.

Pioneer und der (die) Lizenzgeber behalten alle Urheberrechte,

Handelsgeheimnisse, Patent- und andere Besitzrechte an der

Software. Die Software ist urheberrechtlich geschützt und darf

nicht kopiert werden, auch wenn sie modifiziert oder mit anderen

Produkten kombiniert wurde. Sie dürfen keine

Urheberrechtshinweise oder in der Software enthaltenen

Besitzerhinweise ändern oder entfernen.

Sie können alle Ihre Lizenzrechte an der Software, die

dazugehörige Dokumentation und ein Exemplar des vorliegenden

Lizenzvertrags an einen anderen Vertragspartner übertragen,

vorausgesetzt, dass dieser neue Vertragspartner die Bedingungen

des vorliegenden Lizenzvertrags liest und anerkennt.

2. SCHADENERSATZ

Sie erhalten den “aktuellen Stand” der Software und der

zugehörigen Dokumentation (Änderungen vorbehalten).

PIONEER UND SEIN(E) LIZENZGEBER (für die Punkte 2 und 3

werden Pioneer und der (die) Lizenzgeber gemeinsam als

“Pioneer” bezeichnet) GEBEN UND SIE ERHALTEN KEINE

GARANTIE, WEDER DIREKT NOCH INDIREKT, UND ALLE

GARANTIEN DER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT UND EIGNUNG

FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SIND AUSDRÜCKLICH

AUSGESCHLOSSEN. MANCHE LÄNDER ERLAUBEN SOLCHE

GARANTIEAUSSCHLÜSSE NICHT, DAHER KANN DAS O.G. FÜR

SIE EVTL. NICHT ZUTREFFEN. Die Software ist komplex und kann

bestimmte Nicht-Übereinstimmungen, Defekte oder Fehler

enthalten. Pioneer garantiert nicht, dass die Software Ihre

Bedürfnisse oder Erwartungen erfüllt, dass der Betrieb der

Software fehlerfrei oder ununterbrochen ist, oder dass alle Nicht-

Übereinstimmungen korrigiert werden können oder werden.

Desweiteren gibt Pioneer keine Repräsentationen oder Garantien

bezüglich der Anwendung oder der Resultate der Verwendung der

Software in Bezug auf Genauigkeit, Zuverlässigkeit und andere

Faktoren.

3. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

AUF KEINEN FALL IST PIONEER HAFTBAR FÜR JEGLICHE

SCHÄDEN, FORDERUNGEN ODER VERLUSTE VON IHNEN

(EINSCHLIESSLICH, OHNE BEGRENZUNG,

KOMPENSATORISCHE, ZUGEHÖRIGE, INDIREKTE, SPEZIELLE,

FOLGE- ODER EXEMPLARISCHE SCHÄDEN, ENTGANGENE

GEWINNE, ENTGANGENE VERKÄUFE ODER GESCHÄFTE,

AUSGABEN, INVESTITIONEN ODER VERPFLICHTUNGEN MIT

EINEM GESCHÄFT, VERLUST VON GUTEM WILLEN, ODER

SCHÄDEN) RESULTIEREND AUS DER VERWENDUNG DER

SOFTWARE ODER AUS DER UNFÄHIGKEIT, DIE SOFTWARE ZU

VERWENDEN, AUCH WENN PIONEER ÜBER DIE SCHÄDEN

ODER DIE WAHRSCHEINLICHKEIT DER SCHÄDEN INFORMIERT

WAR ODER INFORMIERT HÄTTE SEIN SOLLEN. DIESE

BESCHRÄNKUNG GILT FÜR ALLE URSACHEN VON

MASSNAHMEN, EINSCHLIESSLICH OHNE BEGRENZUNG

VERTRAGSBRUCH, GARANTIENICHTERFÜLLUNG,

NACHLÄSSIGKEIT, STRIKTE HAFTUNG, FEHLREPRÄSENTATION

UND ANDERE DELIKTE. WENN DIE AUSSCHLUSSKLAUSEL VON

PIONEER ODER DIE BESCHRÄNKUNG DER HAFTPFLICHT WIE

IN DIESEM VERTRAG BESCHRIEBEN AUS IRGENDEINEM

GRUND NICHT AUSFÜHRBAR ODER NICHT ANWENDBAR IST,

STIMMEN SIE ZU, DASS DIE HAFTUNG VON PIONEER NICHT

MEHR ALS FÜNFZIG PROZENT (50%) DES VON IHNEN FÜR DAS

BEILIEGENDE PIONEER-PRODUKT GEZAHLTEN PREISES

BETRÄGT.

Manche Länder erlauben solche Haftungsausschlüsse oder

Beschränkungen von zufälligen oder Folgeschäden nicht, daher

kann das o.g. für Sie evtl. nicht zutreffen. Dieser Haftungs- und

Garantieausschluss findet keine Verwendung, wenn ein Absatz

dieser Garantieerklärung gesetzlich verboten ist.

4. EXPORTGESETZ-VERSICHERUNGEN

Sie stimmen zu und bestätigen, dass weder die Software noch

andere von Pioneer erhaltene technische Daten aus dem Land

oder Distrikt (das “Land”) exportiert wird, das der Zuständigkeit

der Regierung, der Sie unterliegen (die “Regierung”) entspricht,

ausgenommen, wenn unter den Gesetzen und Vorschriften dieser

Regierung autorisiert und zugelassen. Wenn die Software

rechtmäßig von Ihnen außerhalb des Landes erworben wurde,

stimmen Sie zu, dass Sie die Software oder andere von Pioneer

erhaltene technische Daten, oder direkte Produkte davon, nicht

re-exportieren werden, ausgenommen die Gesetze und

Vorschriften der Regierung und Jurisdiktion, denen die Software

unterliegt, lassen dies zu.

CRB2455A_German.book Page 1 Thursday, July 12, 2007 6:07 PM

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