Über markenzeichen und eingetragene markenzeichen, Hinweise zum urheberrechte – Pioneer DDJ-SR Benutzerhandbuch

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5 SCHADENSERSATZ UND RECHTSBEHELFE FÜR
VERTRAGSBRUCH

Sie stimmen damit überein, dass jede Verletzung der Einschränkungen
dieser Vereinbarung Pioneer irreparable Schäden zufügen würde, für die
eine monetäre Entschädigung allein unzureichend wäre. Zusätzlich zu den
Schadensersatzforderungen und anderen Rechtbehelfen, zu denen Pioneer
berechtigt sein kann, stimmen Sie damit überein, dass Pioneer das Recht
hat, eine richterliche Verfügung einzureichen, um den tatsächlichen, drohen-
den oder wiederholten Vertragsbruch dieser Vereinbarung zu verhindern.

6 BEENDIGUNG

Pioneer kann diese Vereinbarung jederzeit beenden, falls Sie irgendwel-
che Bestimmungen verletzt haben. Falls diese Vereinbarung beendet
wird, dürfen Sie das Programm nicht weiter verwenden und müssen es
von Ihrem Computer oder Mobilgerät, auf dem es installiert ist, dauerhaft
löschen sowie alle in Ihrem Besitz befindlichen Kopien des Programms
und der Dokumentierung zerstören und Pioneer dann schriftlich davon
informieren. Die Abschnitte 2.2, 2.3, 2.4, 3, 4, 5, 6 und 7 bleiben auch
nach der Beendigung dieser Vereinbarung weiterhin in Kraft.

7 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1

Beschränkung der Haftbarkeit. Unter keinen Umständen sind

Pioneer oder seine Tochtergesellschaften in Zusammenhang
mit dieser Vereinbarung oder ihrem Inhalt, unter keiner
Haftbarkeitstheorie, haftbar für indirekte Schäden, Folgeschäden,
spezielle oder nachfolgende Schäden sowie verschärften
Schadensersatz oder für Schadensersatz für verlorene Profite,
Einkommen, Geschäfte, Ersparnisse, Daten, den Gebrauch
oder die Kosten für den Erwerb eines Ersatzprogramms,
selbst wenn Pioneer auf die Möglichkeit einer solchen
Schadensersatzforderung aufmerksam gemacht wurde bzw.
eine solche Schadensersatzforderung vorhersehbar ist. Unter
keinen Umständen wird die Haftbarkeit von Pioneer für alle
Schadensersatzforderungen den Betrag überschreiten, den Sie
Pioneer oder seinen Tochtergesellschaften für den Erwerb des
Programms bezahlt haben. Die Vertragsparteien geben zu, dass
die Haftbarkeitsgrenzen und die Risikoverteilung, die in dieser
Vereinbarung angeführt sind, im Programmpreis widerspiegelt
sind und einen wesentlichen Teil des Abkommens zwischen den
Parteien darstellen, da Pioneer dieses Programm anderenfalls nicht
angeboten noch auch diese Vereinbarung abgeschlossen hätte.

2

Die in dieser Vereinbarung enthaltenen Beschränkungen oder

Ausschlüsse der Garantien und Haftbarkeit betreffen oder beeinträch-
tigen Ihre gesetzlichen Rechte als Kunde nicht und gelten für Sie nur
in dem Maße, in dem solche Beschränkungen oder Ausschlüsse unter
den Gesetzen der Gerichtsbarkeit an Ihrem Wohnort erlaubt sind.

3

Trennbarkeit und Verzicht. Falls irgendeine Bestimmung dieser

Vereinbarung als illegal, ungültig oder auf andere Weise nicht durch-
setzbar eingestuft wird, wird diese Bestimmung bis zum erlaubten
Maße durchgesetzt oder, falls eine Durchsetzung nicht möglich ist,
als trennbar angesehen und daher aus dieser Vereinbarung ausge-
schlossen, während die restlichen Bestimmungen der Vereinbarung
weiterhin voll in Kraft bleiben. Der Verzicht einer der Parteien im
Falle eines Versäumnisses oder Vertragsbruchs dieser Vereinbarung
bedeutet nicht, dass im Falle eines späteren Versäumnisses oder
Vertragsbruchs ebenfalls ein Verzicht erfolgt.

4

Keine Übereignung. Sie dürfen diese Vereinbarung oder irgendwel-

che darin enthaltenen Rechte oder Pflichten nicht übereignen, ver-
kaufen, übertragen, delegieren oder sich ihrer auf andere Weise ent-
ledigen, weder gewollt noch ungewollt, sei es gesetzmäßig oder auf
andere Weise, ohne vorher die schriftliche Zustimmung von Pioneer
eingeholt zu haben. Jede angebliche Übereignung, Übertragung
oder Delegation durch Sie ist null und nichtig. Vorbehaltlich des
Obengenannten ist diese Vereinbarung für die Parteien und ihre
jeweiligen Nachfolger und Rechtsnachfolger bindend.

5

Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt die gesamte

Vereinbarung zwischen den Parteien dar und löst alle vorherigen
oder gleichzeitigen Vereinbarungen oder Vertretungen bezüglich des
Inhalts, seien sie schriftlich oder mündlich, ab. Diese Vereinbarung
darf ohne die vorherige und ausdrückliche schriftliche Zustimmung
von Pioneer nicht modifiziert oder berichtigt werden, und keine
weitere Akte, kein Dokument, Verwendung oder Gewohnheitsrecht
kann diese Vereinbarung berichtigen oder modifizieren.

6

Sie erklären Ihr Einverständnis damit, dass diese Vereinbarung durch

japanische Gesetzgebung geregelt und gemäß dieser ausgelegt wird.

Über Markenzeichen und

eingetragene Markenzeichen

! Pioneer ist ein eingetragenes Markenzeichen der PIONEER

CORPORATION.

! Bei Microsoft, Windows und Windows Vista handelt es sich um

eingetragene Marken bzw. Marken der Microsoft Corporation in den
Vereinigten Staaten und/oder anderen Ländern.

! Mac OS, iTunes und Finder sind eingetragene Markenzeichen von

Apple Inc. in den USA und anderen Ländern.

! Intel und Intel Core sind Warenzeichen der Intel Corporation in den

USA und/oder anderen Ländern.

! ASIO ist ein Markenzeichen von Steinberg Media Technologies

GmbH.

! Serato DJ, Scratch Live, ITCH und Serato DJ Intro sind eingetragene

Marken von Serato.

Die hier erwähnten Produkt- oder Firmennamen sind Markenzeichen der
jeweiligen Eigentümer.

Dieses Produkt wurde für Nonprofit-Verwendung lizensiert. Dieses
Produkt ist nicht zu den Handelszwecken (für Gewinn bringen-
den Gebrauch), wie Sendung (terrestrisch, Satelliten-, Kabel oder
andere Arten von Sendungen), streaming im Internet, Intranet
(ein privates Kommunikationsnetz) oder anderen Typen von
Netzwerken oder zum Vertrieb elektronischer Information (online
digitale Musikvertriebsdienste) lizensiert worden. Für derartige
Verwendungszwecke müssen sie die entsprechenden Lizenzen erhal-
ten. Für Einzelheiten besuchen Sie http://www.mp3licensing.com.

Hinweise zum Urheberrechte

Aufnahmen, die Sie vornehmen, sind für persönlichen Genuss gedacht
und dürfen nach dem Urheberrecht nicht ohne Zustimmung des
Urheberrechtsinhabers anderweitig verwendet werden.
! Musik, die von CDs, usw. aufgenommen wurde, ist durch die

Urheberrechtsgesetze der einzelnen Länder sowie durch internatio-
nale Abkommen geschützt. Es liegt in der vollen Verantwortung der
Person, die die Musik aufgenommen hat, sicherzustellen, dass die
Aufnehmen nicht gesetzwidrig verwendet werden.

! Beim Umgang mit Musik, die aus dem Internet heruntergeladen

wurde usw., liegt es in der vollen Verantwortung der Person, die
den Musik-Download ausgeführt hat, sicherzustellen, dass die
aufgenommenen Inhalte entsprechend den Vorschriften auf der
Download-Site verwendet werden.

— Änderungen der technischen Daten und das Design dieses Geräts

ohne vorherige Ankündigung bleiben vorbehalten.

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PIONEER CORPORATION
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