Verwendung als controller für andere dj-software, Über midi-meldungen, Über die treibersoftware (windows) – Pioneer DDJ-WeGO2 Benutzerhandbuch

Seite 21: 21 zusätzliche informationen

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De

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Zusätzliche

Informationen

Verwendung als Controller für

andere DJ-Software

Diese Einheit gibt auch die Betriebsdaten für die Tasten und Regler
im MIDI-Format aus. Wenn Sie einen Computer mit einer eingebauten
MIDI-kompatiblen DJ-Software über ein USB-Kabel anschließen, können
Sie die DJ-Software auf diesem Gerät bedienen. Der Ton von auf dem
Computer abgespielten Musikdateien kann ebenfalls vom DDJ-WEGO2
ausgegeben werden.
Zur Verwendung als Controller für andere DJ-Software nehmen Sie
zunächst die Audio- und MIDI-bezogenen Einstellungen der DJ-Software
vor.
Einzelheiten siehe Bedienungsanleitung für Ihre DJ-Software.

Über MIDI-Meldungen

Einzelheiten über MIDI-Meldungen in dieser Einheit siehe „List of MIDI
Messages“.
! „List of MIDI Messages“ kann beim folgenden URL erhalten werden:
http://pioneerdj.com/support/

Über die Treibersoftware (Windows)

Diese Treiber-Software ist ein exklusiver ASIO-Treiber für die Ausgabe
von Audio-Signalen vom Computer.
! Bei Verwendung von Mac OS X ist es nicht nötig, die Treiber-

Software zu installieren.

Betriebsumgebung

Unterstützte Betriebssysteme

Windows

®

8/Windows

®

8 Pro

32-Bit-Version

1

64-Bit-Version

1

1

Windows

®

7 Home Premium/Professional/Ultimate

32-Bit-Version

1

64-Bit-Version

1

1

Windows Vista

®

Home Basic/Home Premium/Business/

Ultimate

32-Bit-Version

1

64-Bit-Version

1

1

Windows

®

XP Home Edition/Professional (SP2 oder

höher)

32-Bit-Version

1

1

Bei Verwendung einer 64-Bit-Version von Windows kann die Treibersoftware nur

für 32-Bit Anwendungen verwendet werden.

Prüfen der neuesten Informationen über die
Treibersoftware

Detaillierte Informationen über die spezielle Treibersoftware finden Sie
auf der Pioneer DJ-Support-Website unten.
http://pioneerdj.com/support/

Hinweise zum Installationsverfahren

! Zum Bedienverfahren siehe Hinweise zum Installationsverfahren

(Windows) auf Seite 5.

 Software-Lizenzvereinbarung

Diese Software-Lizenzvereinbarung („Vereinbarung“) wird zwischen
Ihnen (sowohl einem Einzelbenutzer, der das Programm installiert,
und einer einzigen juristischen Person, für die der Einzelbenutzer han-
delt) („Sie“ oder „Ihr“) und der PIONEER CORPORATION („Pioneer“)
abgeschlossen.
FALLS SIE SCHRITTE DURCHFÜHREN, DAS PROGRAMM
EINZURICHTEN ODER ZU INSTALLIEREN, BEDEUTET DIES, DASS SIE
ALLEN BESTIMMUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG ZUSTIMMEN.
DIE ERLAUBNIS, DAS PROGRAMM HERUNTERZULADEN UND/ODER
ZU BENUTZEN, HÄNGT AUSDRÜCKLICH VON IHRER BEFOLGUNG
DIESER BESTIMMUNGEN AB. ES IST KEINE GESCHRIEBENE ODER
ELEKTRONISCHE GENEHMIGUNG ERFORDERLICH, DAMIT DIESE
VEREINBARUNG IN KRAFT TRITT UND DURCHSETZBAR IST. FALLS SIE
NICHT ALLEN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG ZUSTIMMEN,
IST ES IHNEN NICHT ERLAUBT, DIESES PROGRAMM ZU BENUTZEN
UND SIE MÜSSEN DIE INSTALLATION ABBRECHEN BZW. DAS
PROGRAMM DEINSTALLIEREN.

1 DEFINITIONEN

1

„Dokumentierung“ bedeutet die schriftliche Dokumentierung,

die technischen Daten und der Hilfe-Inhalt, die von Pioneer
allgemein zur Verfügung gestellt werden, um Ihnen bei den
Installation und dem Gebrauchs des Programms behilflich zu
sein.

2

„Programm“ bedeutet die gesamte Pioneer-Software, oder einen

Teil davon, die Sie gemäß dieser Vereinbarung unter Lizenz von
Pioneer erhalten.

2 PROGRAMMLIZENZ

1

Beschränkte Lizenz. Entsprechend den Einschränkungen dieser

Vereinbarung erteilt Ihnen Pioneer eine beschränkte, nicht aus-
schließliche, nicht übertragbare Lizenz (ohne das Recht auf eine
Unterlizenz):
a Zur Installation einer einzigen Kopie dieses Programms in

Ihrem Computer oder Mobilgerät, um das Programm aus-
schließlich für Ihren persönlichen Gebrauch entsprechend
dieser Vereinbarung und der Dokumentierung („Autorisierter
Gebrauch“) zu verwenden;

b Zur Verwendung der Dokumentierung für die Unterstützung

des autorisierten Gebrauchs; und

c Zur Anfertigung einer Programmkopie ausschließlich

für Sicherungszwecke, vorausgesetzt, dass alle Titel und
Warenzeichen, das Copyright und alle Hinweise auf einge-
schränkte Rechte auf der Kopie reproduziert werden.

2

Einschränkungen. Sie dürfen das Programm oder die

Dokumentierung nicht kopieren oder verwenden, außer wie
ausdrücklich durch diese Vereinbarung erlaubt. Sie dürfen das
Programm nicht übertragen, unterlizenzieren, mieten, vermieten
oder verleihen bzw. für das Training von Dritten, das kommer-
zielle Timesharing oder die Verwendung in einem Service-Büro
gebrauchen. Sie dürfen das Programm weder selbst noch durch
Dritte abändern, rekonstruieren, auseinander nehmen oder
dekompilieren, außer bis zu dem vom geltenden Gesetz zuge-
lassenen Ausmaß, und auch dann nur, nachdem Sie Pioneer
schriftlich von ihren beabsichtigten Tätigkeiten informiert haben.

3

Eigentum. Pioneer oder sein Lizenzgeber behält sich alle Rechte,

Titel und Anteile am gesamten Patent, das Urheberrecht,
Warenzeichen, Geschäftsgeheimnis und die Rechte des geisti-
gen Eigentums am Programm und der Dokumentierung, sowie
allen Derivaten davon, vor. Sie erwerben keine weiteren Rechte,
weder ausdrücklich noch impliziert, die über die beschränkte
Lizenz, die in dieser Vereinbarung angeführt ist, hinausgehen.

4

Keine Unterstützung. Pioneer ist nicht verpflichtet, das

Programm oder die Dokumentierung unter dieser Vereinbarung
zu unterstützen, warten, aktualisieren, verändern oder neue
Veröffentlichungen bekanntzugeben.

3 GARANTIE-VERZICHTSERKLÄRUNG

DAS PROGRAMM UND DIE DOKUMENTIERUNG WERDEN „WIE
VORHANDEN“ ANGEBOTEN, OHNE JEGLICHE DARSTELLUNGEN
ODER GARANTIEN, UND SIE STIMMEN DAMIT ÜBEREIN, SIE AUF
EIGENES RISIKO ZU VERWENDEN. BIS ZU DEM VOM GESETZ
ZUGELASSENEN MASS STREITET PIONEER AUSDRÜCKLICH ALLE
GARANTIEN JEGLICHER ART MIT BEZUG AUF DAS PROGRAMM UND
DIE DOKUMENTIERUNG AB, SEIEN SIE AUSDRÜCKLICH, IMPLIZIERT,
SATZUNGSGEMÄSS ODER SICH AUS EINEM LEISTUNGSKURS
ERGEBEND, BZW. EINEM HANDELSKURS ODER GEBRAUCH,
EINSCHLIESSLICH ALLER GARANTIEN DER VERMARKTBARKEIT,
EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, AUSREICHENDER
QUALITÄT, GENAUIGKEIT, DES TITELS ODER DER NICHTVERLETZUNG.

4 KONTROLLE DES EXPORTS UND EINHALTUNGEN DER
EXPORTBESTIMMUNGEN UND VORSCHRIFTEN

Sie dürfen das Programm nicht nutzen oder sonst wie exportieren
oder re-exportieren, außer es ist von den Gesetzen der USA und den
Gesetzen des Landes, in dem das Programm erworben wurde, erlaubt.
Insbesondere darf das Programm nicht (a) in Embargo-Länder der USA
oder (b) an Personen, die auf der „Specially Designated Nationals“-Liste
des U.S. Treasury Departments oder auf der „Denied Persons“-Liste
oder der „Denied Entity“-Liste des US Department of Commerce stehen,
exportiert oder re-exportiert werden. Mit der Nutzung des Programms
sichern Sie zu, dass Sie sich nicht in einem dieser Länder befinden und
nicht auf einer dieser Listen stehen. Sie werden das Programm nicht fьr

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