Bestimmungsgemäße verwendung 3 – Lukas LKS 31 Benutzerhandbuch

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Bestimmungsgemäße Verwendung

3.

LUKAS Handkombigeräte sind speziell ausgelegt zur Bergung von Opfern, bei Unfällen im

Straßen-, Schienen oder Luftverkehr sowie bei der Gebäuderettung. Sie dienen dazu, bei

Unfällen verletzte Personen durch Schneiden von Tür-, Dachholmen und Scharnieren zu

befreien. Außerdem können damit eingeklemmte Personen durch Aufspreizen von Türen

und/oder durch Wegziehen von Hindernissen mit Hilfe eines Kettensatzes befreit werden.

Grundsätzlich können mit LUKAS Handkombigeräten Objekte geschnitten, gezogen,

gespreizt, gequetscht oder angehoben werden.

Es ist immer darauf zu achten, dass das zu bearbeitende Objekt durch feste Stützen oder

durch Unterbauen abgesichert ist.

Zubehör und Ersatzteile für die Rettungsgeräte erhalten Sie bei Ihrem authorisierten LUKAS-

Händler!

Die LUKAS Handkombigeräte sind auch zum Unterwassereinsatz in bis zu 40m (131 ft)

Tiefe geeignet.

ACHTUNG!

Hierbei müssen Sie allerdings strengstens auf Leckagen achten, um Gefahren

für die Umwelt vorzubeugen.

WARNUNG / VORSICHT!

Es ist immer darauf zu achten, dass das zu bearbeitende Objekt durch feste

Stützen oder durch Unterbauen abgesichert ist.

WARNUNG / VORSICHT / ACHTUNG!

Es dürfen nicht geschnitten bzw. gequetscht werden:

-

stromführende Kabel

-

vorgespannte und gehärtete Teile wie z. B. Federn, Federstähle,

Lenksäulen und Walzen

- unter Gas- oder Flüssigkeitsdruck stehende Leitungen,

- Verbundwerkstoffe (Stahl/Beton)

- Explosivkörper wie z.B. Airbagkartuschen

Betreiben Sie NIEMALS das Rettungsgerät mit einem höherer Betriebsdruck

als im Kapitel „Technische Daten“ aufgeführt. Eine höhere Einstellung kann zu

Sachschäden und/oder Verletzungen führen.

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