1bestimmungsgemäße verwendung des gerätes, 2organisatorische maßnahmen – Lukas LSI 55 Benutzerhandbuch

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Bestimmungsgemäße Verwendung des Gerätes

1.1

Das Gerät ist nach dem Stand der Technik und den anerkannten sicherheitstech-

nischen Regeln gebaut. Dennoch können bei seiner Verwendung Gefahren für Leib

und Leben des Benutzers oder Dritter bzw. Beeinträchtigungen des Gerätes und

anderer Sachwerte entstehen.

1.2

Gerät nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie bestimmungsgemäß, sicherheits-

und gefahrenbewusst, unter Beachtung der Betriebsanleitung, benutzen! Insbesondere

Störungen, die die Sicherheit beeinträchtigen können, umgehend beseitigen (lassen)!

1.3

Das Schneidgerät findet vorwiegend Anwendung im Bereich von Recycling und

Abbrucharbeiten. Das Schneidgerät ist für den industriellen Dauereinsatz vorgese-

hen. Es ist zum Schneiden von Stählen, ausreichend harten Nichteisen-Metallen,

Stahlblechen und Kabeln ausgelegt. Abhängig von der Einsatzart stehen Geräte mit

verschiedenen Messerformen zur Verfügung.

Typische Schneidleistungen können Sie dem Kapitel "Technische Daten" entnehmen.

1.4

Es darf nicht geschnitten werden:

-

stromführende Kabel

- unter Gas- oder Flüssigkeitsdruck stehende Leitungen

-

vorgespannte und gehärtete Teile wie z. B. Federn, Federstähle, Lenksäulen

und Walzen

- Verbundwerkstoffe wie z. B. Stahl/Beton

1.5

Das Gerät (nicht mit Elektrobetätigung) ist zum

Unterwassereinsatz in bis zu

40m Tiefe geeignet.

1.6

Geräte mit Anschlussboden sind für extern gesteuerte Arbeitsabläufe vorgese-

hen. Sie finden hauptsächlich Anwendung an Robotern, Kränen oder sonstigen

Manipulatoren.

1.7

Für Schäden, die aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung resultieren

haftet der Hersteller/Lieferer nicht. Das Risiko trägt allein der Anwender.

Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch das Beachten der Betriebsan-

leitung und die Einhaltung der Inspektions- und Wartungsbedingungen.

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Organisatorische Maßnahmen

2.1

Die

Betriebsanleitung ständig am Einsatzort des Gerätes griffbereit aufbewahren!

2.2

Ergänzend zur Betriebsanleitung sind allgemeingültige gesetzliche und sonstige

verbindliche Regelungen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz zu beachten und

anzuweisen!

Dazu zählen insbesondere das Tragen von Dienst- oder Schutzkleidung, Schutzhelm

mit Visier oder Schutzbrille, Schutzhandschuhe und wenn nötig Gehörschutz.

2.3

Das Gerät darf nur von einer einschlägig geschulten, sicherheitstechnisch

ausgebildeten Person bedient werden, da sonst Verletzungsgefahr droht.

2.4

Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an dem Gerät beachten! Alle Sicherheits-

und Gefahrenhinweise an/auf dem Gerät vollzählig in lesbarem Zustand halten!

2.5

Keine Veränderungen, An- und Umbauten an dem Gerät ohne Genehmigung

des Herstellers vornehmen! Dies gilt auch für den Einbau und die Einstellung von

Sicherheitseinrichtungen und Ventilen.

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Dieses Handbuch ist für die folgenden Produkte bezogen werden: