1 bestimmungsgemäße verwendung des gerätes, 2 organisatorische maßnahmen – Lukas LC 75 Benutzerhandbuch

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1 Bestimmungsgemäße Verwendung des Gerätes

1.1

Das Gerät ist nach dem Stand der Technik und den anerkannten sicherheitstech-

nischen Regeln gebaut. Dennoch können bei seiner Verwendung Gefahren für Leib und

Leben des Benutzers oder Dritter bzw. Beeinträchtigungen des Gerätes und anderer

Sachwerte entstehen.

1.2

Gerät nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie bestimmungsgemäß,

sicherheits- und gefahrenbewußt, unter Beachtung der Betriebsanleitung, benutzen!

Insbesondere Störungen, die die Sicherheit beeinträchtigen können, umgehend besei-

tigen (lassen)!

1.3

Das Gerät ist ausschließlich zum in der Betriebsanleitung dargestellten Zweck

bestimmt. Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als nicht bestim-

mungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller/Lieferer nicht.

Das Risiko trägt allein der Anwender.

Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch das Beachten der Betriebsan-

leitung und die Einhaltung der Inspektions- und Wartungsbedingungen.

2 Organisatorische Maßnahmen

2.1

Die Betriebsanleitung ständig am Einsatzort des Gerätes griffbereit aufbewahren!

2.2

Ergänzend zur Betriebsanleitung allgemeingültige gesetzliche und sonstige ver-

bindliche Regelungen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz beachten und

anweisen!

Dazu zählen insbesondere das Tragen von Dienst- oder Schutzkleidung, Schutzhelm

mit Visier oder Schutzbrille und Schutzhandschuhe.

2.3

Das Gerät darf nur von einer einschlägig geschulten, sicherheitstechnisch aus-

gebildeten Person bedient werden, da sonst Verletzungsgefahr droht.

2.4

Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an dem Gerät beachten! Alle Sicherheits-

und Gefahrenhinweise an/auf dem Gerät vollzählig in lesbarem Zustand halten!

2.5

Keine Veränderungen, An- und Umbauten an dem Gerät, die die Sicherheit

beeinträchtigen könnten, ohne Genehmigung des Lieferers vornehmen! Dies gilt auch

für den Einbau und die Einstellung von Sicherheitseinrichtungen und Ventilen.

2.6

Ersatzteile müssen den vom Hersteller festgelegten technischen Anforderungen

entsprechen. Dies ist bei Originalersatzteilen immer gewährleistet. Ebenso dürfen nur

Original-LUKAS-Zubehör bzw. -Systemkomponenten verwendet werden.

2.7

Hydraulik-Schlauchleitungen in den angegebenen bzw. in angemessenen Zeitab-

ständen auswechseln, auch wenn keine sicherheitsrelevanten Mängel erkennbar sind!

Dies muß jedoch spätestens nach 10 Jahren erfolgen! (siehe gesonderte Betriebsan-

leitung für Schlauchleitungen)

2.8

Vorgeschriebene oder in der Betriebsanleitung angegebene Fristen für wieder-

kehrende Prüfungen/Inspektionen einhalten!

2.9

Ordnungsgemäße Entsorgung aller Verpackungsmaterialien und abgebauter Teile

sicherstellen!

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