Maschinenprüfung, 3 betrieb, Allgemeines – JLG M4069 Operator Manual Benutzerhandbuch

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ABSCHNITT 1 - SICHERHEITSMASSNAHMEN

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– JLG-Hubarbeitsbühne –

1-3

• Die Maschine nicht in Betrieb nehmen, wenn die Wind-

geschwindigkeit 12,5 m/s (28 mph) überschreitet.

• Die Maschine kann bei Nennumgebungstemperaturen

zwischen -20 und 40 °C (0 und 104 °F) betrieben werden.
Zur Optimierung des Betriebs außerhalb dieses Tempera-
turbereichs ist JLG zu Rate zu ziehen.

Maschinenprüfung

• Diese Maschine erst in Betrieb nehmen, wenn die Inspek-

tionen und Funktionsprüfungen gemäß Abschnitt 2 dieses
Handbuchs durchgeführt wurden.

• Diese Maschine erst in Betrieb nehmen, wenn sie gemäß

den Wartungs- und Inspektionsanforderungen, die im
Wartungs- und Instandhaltungshandbuch der Maschine
beschrieben sind, gewartet wurde.

• Sicherstellen, dass alle Sicherheitsvorrichtungen ord-

nungsgemäß funktionieren. Eine Veränderung dieser Vor-
richtungen stellt einen Verstoß gegen die Sicherheitsvor-
schriften dar.

DIE MODIFIKATION ODER VERÄNDERUNG EINER HUBARBEITSBÜHNE
DARF NUR MIT VORHERIGER SCHRIFTLICHER GENEHMIGUNG DES
HERSTELLERS ERFOLGEN.

• Keine Maschine in Betrieb nehmen, an der Schilder oder

Aufkleber mit Sicherheitshinweisen oder Betriebsanwei-
sungen fehlen oder unlesbar sind.

• Die Maschine auf Veränderungen an Originalkomponen-

ten prüfen. Sicherstellen, dass jegliche Veränderungen
von JLG genehmigt wurden.

• Ansammlung von Schmutz auf dem Arbeitskorbboden ver-

meiden. Schlamm, Öl, Fett und andere rutschige Stoffe von
der Fußbekleidung und dem Arbeitskorbboden entfernen.

1.3 BETRIEB

Allgemeines

• Die Maschine niemals für andere Zwecke als die Positio-

nierung von Mitarbeitern und ihrer Werkzeuge und Aus-
rüstung verwenden.

• Vor der Inbetriebnahme muss sich der Benutzer mit den

Merkmalen der Maschine und den Bedienungseigen-
schaften aller Funktionen vertraut machen.

• Niemals eine Maschine in Betrieb nehmen, die eine Stö-

rung aufweist. Wenn eine Störung auftritt, die Maschine
abstellen. Die Einheit außer Betrieb nehmen und die
zuständigen Vorgesetzten benachrichtigen.

• Keine Sicherheitsvorrichtungen entfernen, verändern oder

außer Kraft setzen.

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