4 niveauregulierungsstempel, 5 arbeitskorbverlängerung, 7 lenken – JLG M4069 Operator Manual Benutzerhandbuch
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ABSCHNITT 4 - MASCHINENBETRIEB
4-2
– JLG-Hubarbeitsbühne –
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4.4 NIVEAUREGULIERUNGSSTEMPEL
Sobald die Niveauregulierungsstempel ihre verstaute Stel-
lung (völlig eingefahren) verlassen, jedoch nicht völlig aus-
gefahren sind, werden die Hub- und Fahrfunktionen
ausgeschaltet.
Nachdem alle 4 Stempel ausgefahren sind und auf einer
feste Standfläche aufsitzen, wird nur die Fahrfunktion ausge-
schaltet. Die Fahrfunktion wird wiederhergestellt, sobald die
Stempel wieder verstaut (völlig eingefahren) sind.
4.5 ARBEITSKORBVERLÄNGERUNG
Diese Maschine ist mit einem mechanisch verlängerbaren
Deck ausgestattet. Zum Verlängern des Decks den Hebel an
der linken und rechten Seite des Arbeitskorbs anheben, um die
Verriegelung zu lösen, dann mit dem Griff das verlängerbare
Deck herausschieben. Wenn das Deck vollständig ausgefah-
ren ist, den Griff zum Verriegeln nach unten drücken, um das
Deck zu sperren und zu befestigen. Um das Deck einzufahren,
dieses Verfahren in umgekehrter Reihenfolge durchführen.
4.6 VERFAHREN ZUM HINUNTERKLAPPEN DER
ARBEITSKORB-HANDLÄUFE (FALLS
VORHANDEN)
1. Die zwei Stifte aus der Arbeitskorb-Verlängerungstür zie-
hen und die Tür zum linken Handlauf einklappen.
2. Den Stift aus dem linken Verlängerungshandlauf ziehen
und den Handlauf nach oben heben und dann auf das
Arbeitskorbdeck herunterklappen.
3. Den Stift aus dem rechten Verlängerungshandlauf zie-
hen und den Handlauf nach oben heben und dann auf
das Arbeitskorbdeck hinunterklappen.
4. Die zwei Stifte aus dem hinteren Handlauf entfernen und
die Tür auf das Arbeitskorbdeck hinunterklappen.
5. Den linken Handlauf anheben und den Handlauf auf das
Arbeitskorbdeck hinunterklappen.
6. Den rechten Handlauf anheben und den Handlauf auf
das Arbeitskorbdeck hinunterklappen.
4.7 LENKEN
Den Daumenschalter am Fahrt-/Hub-Lenkregler zum Rechts-
lenken nach rechts und zum Linkslenken nach links stellen.
UM DIE BEHERRSCHUNG DER FAHRFUNKTION NICHT ZU VERLIEREN
UND UMKIPPEN AN NEIGUNGEN UND BÖSCHUNGEN ZU VERMEIDEN,
DARF DIE MASCHINE NICHT AUF NEIGUNGEN ODER BÖSCHUNGEN
GEFAHREN WERDEN, DIE DIE GRENZWERTE ÜBERSCHREITEN, DIE
AUF DEM AM ARBEITSKORB ANGEBRACHTEN WARNSCHILD ANGE-
GEBEN SIND.