Abschnitt 5. verfahren für notfälle, 1 allgemeines, 2 benachrichtigung bei vorfällen – JLG E300 Operator Manual Benutzerhandbuch

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ABSCHNITT 5 - VERFAHREN FÜR NOTFÄLLE

3122493

– JLG-Hubarbeitsbühne –

5-1

ABSCHNITT 5. VERFAHREN FÜR NOTFÄLLE

5.1

ALLGEMEINES

Dieser Abschnitt erläutert die Schritte, die in Notfallsituationen
beim Betrieb ausgeführt werden sollen.

5.2

BENACHRICHTIGUNG BEI VORFÄLLEN

JLG Industries, Inc. muss unverzüglich von jedem Vorfall
benachrichtigt werden, an dem ein JLG-Produkt beteiligt ist.
Auch wenn keine Verletzungen oder Sachschäden erkennbar
sind, sollte das Werk telefonisch benachrichtigt und von allen
erforderlichen Einzelheiten unterrichtet werden.

In den USA:

JLG-Telefon: 877-JLG-SAFE (554-7233)
(8.00 bis 16.45 Uhr, Ortszeit: Eastern Standard Time)

Außerhalb der USA:

240-420-2661

E-Mail:

[email protected]

Jegliche Garantie für die jeweilige Maschine kann ungültig
werden, wenn der Hersteller nicht innerhalb von 48 Stunden
nach einem Vorfall, an dem ein Produkt von JLG Industries
beteiligt ist, benachrichtigt wird.

KONSTATIEREN

NACH JEDEM UNFALL DIE MASCHINE GRÜNDLICH PRÜFEN UND ALLE
FUNKTIONEN ZUERST VOM BODEN-BEDIENPULT UND DANN VOM
ARBEITSKORB-BEDIENPULT ÜBERPRÜFEN. NICHT HÖHER ALS 3 M
(10 FT) ANHEBEN, BIS SICHERGESTELLT IST, DASS SÄMTLICHE SCHÄ-
DEN BEI BEDARF REPARIERT WURDEN, UND DASS ALLE BEDIENELE-
MENTE EINWANDFREI FUNKTIONIEREN.

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