JLG X17J Operator Manual Benutzerhandbuch

Seite 93

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GELENKARM‑HEBEBÜHNE X17J

JLG

X17JR0440113

6.4.13 M

ANUELLE

N

IVELLIERUNG DES

A

RBEITSKORBES

Die JLG‑Arbeitsbühne ist mit einer automatischen Arbeitskorb‑Nivelliervorrichtung
ausgerüstet; diese Vorrichtung hält den Korbboden stets parallel zum Gelände, unabhängig
von den Bewegungen der Arme der Arbeitsbühne.

Dennoch kann es aufgrund eventueller Leckagen oder Funktionsstörungen erforderlich sein,
den Korb manuell in die optimale Position zu bringen. Um diese Einstellung vorzunehmen,
ist wie folgt vorzugehen:

Versuchen Sie, den Korb in Fahrstellung zu bringen, indem Sie das Ausfahrsystem voll‑
ständig schließen (nur wenn das Problem auftrat, während der Arbeitskorb angehobe‑
nen war);

Tun Sie dies nur, wenn die mangelnde Nivellierung des Korbes weniger als 10° beträgt.
Andernfalls muss die manuelle Nivellierung bei der geringst möglichen Höhe erfolgen,
wobei der Grenzwert von 10° noch eingehalten wird. Die minimale Höhe wird erreicht,
indem der 1. und 2. Arm, Teleskoparm und Korbarm vollständig und der 3. Arm soweit
wie möglich geschlossen werden;

Sicherheitsschrauben entfernen, indem zuerst die Kon‑
tersperrmutter abgenommen wird (dafür sind zwei 13‑
Schlüssel notwendig), so dass die Steuerung freiliegt
(siehe Foto);

Sicherheitsvorrichtung zur Vermeidung von einer zufäl‑
ligen Betätigung der Steuerung aufheben und auf diese
bis zum Erreichen der Nivellierung äußerst vorsichtig
einwirken, wobei auch die Motorumdrehungsanzahl
herabgesetzt wird;

Hebel sanft bis zur Neutralstellung auslassen und Sicherheitsschraube in Ausgangsposi‑
tion bringen. Schließlich Kontersperrmutter anziehen.

Die Nivellierung des Arbeitskorbes ist nur vorgesehen:

als Sondermanöver bei leichten Funktionsstörungen der Nivellierungsautomatik; sollte
sich die Störung häufig wiederholen, ist daher eine Kontrolle des Arbeitskorbes durch
eine autorisierte Werkstatt durchführen zu lassen;

Die Ausführung der manuellen Nivellierung ist nur aus dem Arbeitskorb zulässig,
andernfalls könnte der Bediener durch die beweglichen Teile der Maschine schwer ver‑
letzt werden;

Es ist strengstens verboten, die Nivellierfunktion zu anderen als den oben beschriebenen
Zwecken einzusetzen (z. B. zum Heben von Lasten, zum Erhöhen der Arbeitsweite der
Arbeitsbühne usw.), eine solche Verwendung könnte zu schweren und unter Umständen
tödlichen Unfällen führen.

ATTENZIONE

GEFAHR

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