Stromschlaggefahr, Stromschlaggefahr -7, Minimale sicherheitsabstände -7 – JLG 15AMI Operator Manual Benutzerhandbuch

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ABSCHNITT 1 - SICHERHEITSMASSNAHMEN

3122598

– JLG-Hubarbeitsbühne –

1-7

• Wenn die geltenden Vorschriften oder die Sicherheitsregeln

am Arbeitsplatz/des Arbeitgebers dies erfordern, müssen
alle Personen im Arbeitskorb jederzeit nach Bedarf zuge-
lassene Fallschutzvorrichtungen oder andere Sicherheits-
vorrichtungen tragen. An der Seite des Maschinenmasts
kann eine Sicherheitsleine angebracht werden.

Stromschlaggefahr

Einen Abstand von mindestens 3 m (10 ft) zwischen jedem Teil der
Maschine und ihren Insassen, deren Werkzeugen und Ausrüstung
und jeder elektrischen Leitung oder Vorrichtung mit einer Span-
nung von bis zu 50 000 Volt einhalten. Ein zusätzlicher Abstand
von 0,3 m (1 ft) ist jeweils für zusätzliche 30 000 Volt oder weniger
erforderlich.

Der minimale Sicherheitsabstand kann verringert werden, wenn
isolierende Abschrankungen angebracht werden, um die Berüh-
rung zu verhindern, und die Abschrankungen für die Spannung
der zu schützenden Leitung ausgelegt sind. Diese Abschrankun-
gen sind nicht Bestandteil der Maschine (oder daran angebracht).
Der minimale Sicherheitsabstand verringert sich auf den Abstand
innerhalb des konstruktionsgemäßen Arbeitsbereichs der isolie-
renden Abschrankung. Dies wird durch eine geschulte Person
gemäß den Anforderungen des Arbeitgebers sowie örtlicher und
behördlicher Vorschriften für Arbeitsverfahren in der Nähe strom-
führender Anlagen bestimmt.

Tabelle 1-1. Minimale Sicherheitsabstände

SPANNUNGSBEREICH

(PHASE ZU PHASE)

MINIMALER

SICHERHEITSABSTAND - m (ft)

0-50 kV

3 (10)

Über 50 kV bis 200 kV

5 (15)

Über 200 kV bis 350 kV

6 (20)

Über 350 kV bis 500 kV

8 (25)

Über 500 kV bis 750 kV

11 (35)

Über 750 kV bis 1000 kV

14 (45)

HINWEIS: Dieser minimale Sicherheitsabstand gilt, außer wenn die

Vorschriften des Arbeitgebers oder der örtlichen Behörden
oder Aufsichtsbehörden strenger sind.

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