Abschnitt 1. sicherheitsmassnahmen, 1 allgemeines, 2 vor dem betrieb – JLG 660SJ Operator Manual Benutzerhandbuch

Seite 13: Schulung und sachkenntnis des bedienungspersonals, Section - 1 - sicherheitsmassnahmen, 1 allgemeines -1 1.2 vor dem betrieb -1

Advertising
background image

ABSCHNITT 1 - SICHERHEITSMASSNAHMEN

3122534

– JLG-Hubarbeitsbühne –

1-1

ABSCHNITT 1. SICHERHEITSMASSNAHMEN

1.1

ALLGEMEINES

In diesem Abschnitt werden die zur ordnungsgemäßen und

sicheren Bedienung und Wartung der Maschine notwendi-

gen Sicherheitsmaßnahmen dargelegt. Zur Förderung des

ordnungsgemäßen Gebrauchs der Maschine ist es unbe-

dingt erforderlich, dass auf der Grundlage der Angaben die-

ses Handbuchs eine tägliche Routine festgelegt wird. Auch

ein Wartungsprogramm muss von einer qualifizierten Person

auf der Grundlage der in diesem Handbuch sowie im Ser-

vice- und Wartungshandbuch bereitgestellten Informationen

aufgestellt und befolgt werden, um sicherzustellen, dass die

Maschine in einem betriebssicheren Zustand ist.
Der Besitzer/Benutzer/Bediener/Vermieter/Mieter der

Maschine darf die Maschine erst dann betreiben, wenn die-

ses Handbuch gelesen, eine Schulung durchgeführt und der

Betrieb der Maschine unter der Aufsicht von erfahrenem und

qualifiziertem Bedienungspersonal durchgeführt wurde.
Wenn irgendwelche Fragen hinsichtlich der Sicherheit, Schu-

lung, Inspektion, Wartung, Anwendung und Bedienung auf-

treten, bitte mit JLG Industries Inc. (“JLG”) in Verbindung

treten.

NICHTBEACHTUNG DER IN DIESEM HANDBUCH AUFGEFÜHRTEN
SICHERHEITSVORKEHRUNGEN KANN ZUR BESCHÄDIGUNG DER

MASCHINE, ZU SACHSCHÄDEN SOWIE ZU SCHWEREN ODER TÖDLI-
CHEN VERLETZUNGEN FÜHREN.

1.2

VOR DEM BETRIEB

Schulung und Sachkenntnis des
Bedienungspersonals

• Bevor die Maschine in Betrieb genommen wird, muss die-

ses Handbuch gelesen und verstanden werden.

• Diese Maschine darf erst nach einer vollständigen Schu-

lung durch befugte Personen in Betrieb genommen wer-
den.

Advertising
Dieses Handbuch ist für die folgenden Produkte bezogen werden: