Minimale abstände -6 – JLG 660SJ Operator Manual Benutzerhandbuch

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Tabelle 1-1. Minimale abstände

Spannungsbereich

(Phase zu Phase)

MINIMALER ABSTAND

in Metern (ft)

0 bis 50 kV

3 (10)

über 50 kV bis 200 kV

5 (15)

über 200 kV bis 350 kV

6 (20)

über 350 kV bis 500 kV

8 (25)

über 500 kV bis 750 kV

11 (35)

über 750 kV bis 1000 kV

14 (45)

ABSCHNITT 1 - SICHERHEITSMASSNAHMEN

1-6

– JLG-Hubarbeitsbühne –

3122534

• Einen Abstand von mindestens 3 m (10 ft) zwischen jedem

Teil der Maschine und ihren Insassen, deren Werkzeugen
und Ausrüstung und jeder elektrischen Leitung oder Vorrich-
tung mit einer Spannung von bis zu 50.000 Volt einhalten.
Ein zusätzlicher Abstand von 0,3 m (1 ft) ist jeweils für
zusätzliche 30.000 Volt oder weniger erforderlich.


• Der minimale abstand kann verringert werden, wenn isolie-

rende Abschrankungen angebracht werden, um die Berüh-
rung zu verhindern, und die Abschrankungen für die
Spannung der zu schützenden Leitung ausgelegt sind.
Diese Abschrankungen sind nicht Bestandteil der Maschine
(oder daran angebracht). Der minimale Abstand verringert
sich auf den Abstand innerhalb des konstruktionsbedingten
Arbeitsbereichs der isolierenden Abschrankung. Dies wird
durch eine geschulte Person gemäß den Anforderungen des
Arbeitgebers sowie örtlicher und behördlicher Vorschriften
für Arbeitsverfahren in der Nähe stromführender Anlagen
bestimmt.

DIE MASCHINE ODER PERSONAL NICHT IN DIE VERBOTSZONE BRIN-
GEN. DAVON AUSGEHEN, DASS ALLE ELEKTRISCHEN TEILE UND LEI-
TUNGEN STROMFÜHREND SIND, WENN DAS GEGENTEIL NICHT
BEKANNT IST.



HINWEIS: Diese Anforderung gilt, außer wenn die Vorschrif-

ten des Arbeitgebers oder der örtlichen Behörden
oder Aufsichtsbehörden strenger sind.

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