Prüfung des einsatzortes, Maschinenprüfung, Prüfung des einsatzortes -2 maschinenprüfung -2 – JLG 660SJ Operator Manual Benutzerhandbuch

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ABSCHNITT 1 - SICHERHEITSMASSNAHMEN

1-2

– JLG-Hubarbeitsbühne –

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• Nur befugtes und qualifiziertes Personal darf diese

Maschine betreiben.

• Alle Hinweise mit den Bezeichnungen GEFAHR, ACH-

TUNG und VORSICHT sowie alle Bedienungsanweisun-

gen an der Maschine und in diesem Handbuch lesen,

verstehen und befolgen.

• Die Maschine auf eine Weise betreiben, die dem durch

JLG festgelegten Verwendungszweck entspricht.

• Sämtliches Bedienungspersonal muss mit den in diesem

Handbuch beschriebenen Notfall-Bedienelementen und

dem Notbetrieb der Maschine vertraut sein.

• Alle zutreffenden Vorschriften des Arbeitgebers sowie ört-

liche und behördliche Verordnungen lesen, verstehen und

befolgen, insofern sie sich auf den Betrieb der Maschine

beziehen.

Prüfung des Einsatzortes

• Der Bediener muss vor der Inbetriebnahme der Maschine

Sicherheitsmaßnahmen treffen, um alle Gefahren am Ein-

satzort zu verhüten.

• Den Arbeitskorb nicht von Lkws, Anhängern, Eisenbahn-

waggons, schwimmenden Wasserfahrzeugen, Gerüsten

oder anderen Vorrichtungen aus betreiben oder anheben,

es sei denn, dies wurde von JLG schriftlich zugelassen.

• Die Maschine nicht in gefährlichen Umgebungen betrei-

ben, es sei denn, dieser Verwendungszweck ist von JLG

genehmigt.

• Sicherstellen, dass unter den Bodenverhältnissen die

Tragfähigkeit für die auf den Maschinenaufklebern ange-

gebene Höchstlast gegeben ist.

Maschinenprüfung

• Vor der Inbetriebnahme der Maschine die Kontroll- und

Funktionsprüfungen durchführen. Detaillierte Anweisun-

gen sind in Abschnitt 2 dieses Handbuchs zu finden.

• Diese Maschine erst in Betrieb nehmen, nachdem sie

gemäß den Service- und Wartungsanforderungen, die im

Service- und Wartungshandbuch der Maschine beschrie-

ben sind, gewartet wurde.

• Sicherstellen, dass der Fußschalter und alle anderen

Sicherheitsvorrichtungen ordnungsgemäß funktionieren.

Eine Veränderung dieser Vorrichtungen stellt einen Ver-

stoß gegen die Sicherheitsvorschriften dar.

DIE MODIFIKATION ODER VERÄNDERUNG EINER HUBARBEITSBÜHNE
DARF NUR MIT VORHERIGER SCHRIFTLICHER GENEHMIGUNG DES
HERSTELLERS ERFOLGEN.

• Keine Maschine in Betrieb nehmen, an der Schilder oder

Aufkleber mit Sicherheitshinweisen oder Betriebsanwei-
sungen fehlen oder unlesbar sind.

• Die Ansammlung von Schmutz auf dem Arbeitskorbboden

vermeiden. Schlamm, Öl, Fett und andere rutschige Stoffe

von der Fußbekleidung und dem Arbeitskorbboden entfer-

nen.

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