1 schulung des personals -1, 1 schulung des personals, Schulung des bedienungspersonals – JLG 510AJ Series II Operator Manual Benutzerhandbuch

Seite 21: Aufsicht bei der schulung, Verantwortung des bedienungspersonals

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ABSCHNITT 2 - VERANTWORTUNG DES BENUTZERS, VORBEREITUNG UND INSPEKTION DER MASCHINE

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– JLG-Hubarbeitsbühne –

2-1

ABSCHNITT 2. VERANTWORTUNG DES BENUTZERS, VORBEREITUNG UND

INSPEKTION DER MASCHINE

2.1 SCHULUNG DES PERSONALS

Die Hubarbeitsbühne dient zur Beförderung von Personen;

daher ist es unbedingt erforderlich, dass sie ausschließlich von

geschulten Personen bedient und gewartet wird.
Personen, die unter dem Einfluss von Medikamenten/Drogen

oder Alkohol stehen oder die zu epileptischen und Schwindelan-

fällen oder Verlust der Körperbeherrschung neigen, darf die

Bedienung der Maschine nicht erlaubt werden.

Schulung des Bedienungspersonals

Die Bedienerschulung muss folgendes beinhalten:

1. Verwendung und Beschränkungen der Arbeitskorb-

Bedienelemente, Boden-Bedienelemente, Not-Aus-

Bedienelemente und Sicherheitssysteme.

2. Bedienungskennzeichnungen, Anweisungen und Warnhin-

weise an der Maschine.

3. Arbeitsplatzregeln und behördliche Bestimmungen.
4. Verwendung einer zugelassenen Fallschutzvorrichtung.
5. Ausreichende Kenntnisse des mechanischen Betriebs der

Maschine, um eine bestehende oder mögliche Störung

erkennen zu können.

6. Die sichersten Methoden zum Betrieb der Maschine, wenn

Hindernisse in der Höhe, andere sich bewegende Vorrich-

tungen sowie Hindernisse, Vertiefungen, Löcher und

abschüssige Stellen vorhanden sind.

7. Vorgehensweisen zum Verhüten der Gefahren von unge-

schützten elektrischen Leitern.

8. Spezielle Erfordernisse eines Arbeitsvorgangs oder Maschi-

neneinsatzes.

Aufsicht bei der Schulung

Die Schulung muss unter der Aufsicht einer qualifizierten Person

in einem offenen, von Hindernissen freien Bereich erfolgen, bis

der Auszubildende die Fähigkeit erlangt hat, die Maschine

sicher zu beherrschen und zu bedienen.

Verantwortung des Bedienungspersonals

Das Bedienungspersonal muss darauf hingewiesen werden,

dass es die Verantwortung und Berechtigung hat, die Maschine

im Fall einer Störung oder eines anderen unsicheren Zustands

entweder der Maschine oder der Arbeitsstelle abzustellen.

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