Abschnitt 2. vorbereitung und prüfung, 1 schulung des personals, Die bedienerschulung muss folgendes beinhalten – JLG DVSP Series Operator Manual Benutzerhandbuch

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ABSCHNITT 2 - VORBEREITUNG UND PRÜFUNG

3122315

– JLG-Hubarbeitsbühne –

2-1

ABSCHNITT 2. VORBEREITUNG UND PRÜFUNG

2.1

SCHULUNG DES PERSONALS

Die Hubarbeitsbühne dient zur Beförderung von Perso-
nen; daher ist es unbedingt erforderlich, dass sie aus-
schließlich von geschulten Personen bedient und
gewartet wird.

Personen, die unter dem Einfluss von Medikamenten/Dro-
gen oder Alkohol stehen oder die zu epileptischen und
Schwindelanfällen oder Verlust der Körperbeherrschung
neigen, darf die Bedienung der Maschine nicht erlaubt
werden.

Schulung des Bedienungspersonals

Die Bedienerschulung muss folgendes beinhalten:

1.

Verwendung und Beschränkungen der Plattform-
Bedienungselemente, Boden-Bedienungselemente,
Not-Aus-Bedienungselemente und Sicherheitssys-
teme.

2.

Bedienungskennzeichnungen, Anweisungen und
Warnhinweise an der Maschine.

3.

Arbeitsplatzregeln und behördliche Bestimmungen.

4.

Verwendung einer zugelassenen Fallschutzvorrich-
tung.

5.

Ausreichende Kenntnisse des mechanischen
Betriebs der Maschine, um eine Störung erkennen
zu können.

6.

Die sichersten Methoden zum Betrieb der Maschine,
wenn Hindernisse in der Höhe, andere sich bewe-
gende Vorrichtungen sowie Hindernisse, Vertiefun-
gen, Löcher und abschüssige Stellen vorhanden
sind.

7.

Vorgehensweisen zum Verhüten der Gefahren von
ungeschützten elektrischen Leitern.

8.

Spezifische Erfordernisse eines Arbeitsvorgangs
oder Maschineneinsatzes.

Aufsicht bei der Schulung

Die Schulung muss unter der Aufsicht einer qualifizierten
Person in einem offenen, von Hindernissen freien Bereich
erfolgen, bis der Auszubildende die Fähigkeit erlangt hat,
die Maschine sicher zu beherrschen und zu bedienen.

Verantwortung des Bedienungspersonals

Das Bedienungspersonal muss darauf hingewiesen wer-
den, dass es die Verantwortung und Berechtigung hat, die
Maschine im Fall einer Störung oder eines anderen unsi-
cheren Zustands entweder der Maschine oder der Arbeits-
stelle abzustellen.

HINWEIS: Der Hersteller oder Händler stellt qualifizierte Per-

sonen für Hilfestellung bei der Ausbildung mit
dem oder den ersten ausgelieferten Maschinen
bereit sowie danach auf Anfrage durch den
Benutzer oder sein Personal.

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