Prüfung des einsatzortes, Maschinenprüfung, Prüfung des einsatzortes -2 maschinenprüfung -2 – JLG 460SJ Operator Manual Benutzerhandbuch

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ABSCHNITT 1 - SICHERHEITSMASSNAHMEN

1-2

– JLG-Hubarbeitsbühne –

3122517

• Alle Hinweise mit den Bezeichnungen GEFAHR, ACH-

TUNG und VORSICHT sowie alle Bedienungsanweisungen

an der Maschine und in diesem Handbuch lesen, verstehen

und befolgen.

• Die Maschine auf eine Weise betreiben, die dem durch JLG

festgelegten Verwendungszweck entspricht.

• Sämtliches Bedienungspersonal muss mit den in diesem

Handbuch beschriebenen Notfall-Bedienelementen und

dem Notbetrieb der Maschine vertraut sein.

• Alle zutreffenden Vorschriften des Arbeitgebers sowie ört-

liche und behördliche Verordnungen lesen, verstehen und

befolgen, insofern sie sich auf den Betrieb der Maschine

beziehen.

Prüfung des Einsatzortes

• Der Bediener muss vor der Inbetriebnahme der Maschine

Sicherheitsmaßnahmen treffen, um alle Gefahren am Ein-

satzort zu verhüten.

• Den Arbeitskorb nicht von Lkws, Anhängern, Eisenbahn-

waggons, schwimmenden Wasserfahrzeugen, Gerüsten

oder anderen Vorrichtungen aus betreiben oder anheben,

es sei denn, dies wurde von JLG schriftlich zugelassen.

• Die Maschine nicht in gefährlichen Umgebungen betrei-

ben, es sei denn, dieser Verwendungszweck ist von JLG

genehmigt.

• Sicherstellen, dass unter den Bodenverhältnissen die Trag-

fähigkeit für die auf den Maschinenaufklebern angegebene

Höchstlast gegeben ist.

Maschinenprüfung

• Vor der Inbetriebnahme der Maschine die Kontroll- und

Funktionsprüfungen durchführen. Detaillierte Anweisun-

gen sind in Abschnitt 2 dieses Handbuchs zu finden.

• Diese Maschine erst in Betrieb nehmen, nachdem sie

gemäß den Service- und Wartungsanforderungen, die im

Service- und Wartungshandbuch der Maschine beschrie-

ben sind, gewartet wurde.

• Sicherstellen, dass der Fußschalter und alle anderen

Sicherheitsvorrichtungen ordnungsgemäß funktionieren.

Eine Veränderung dieser Vorrichtungen stellt einen Verstoß

gegen die Sicherheitsvorschriften dar.

DIE MODIFIKATION ODER VERÄNDERUNG EINER HUBARBEITSBÜHNE
DARF NUR MIT VORHERIGER SCHRIFTLICHER GENEHMIGUNG DES
HERSTELLERS ERFOLGEN.

• Keine Maschine in Betrieb nehmen, an der Schilder oder

Aufkleber mit Sicherheitshinweisen oder Betriebsanwei-
sungen fehlen oder unlesbar sind.

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