Kemo Electronic E100 Benutzerhandbuch

Sicherheitsdatenblatt e100

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Ätzend

Sicherheitsdatenblatt E100

gemäß 2001/58/EG

1. Stoff- Zubereitungs- und Firmenbezeichnung
Angaben zum Produkt: Handelsname: Natriumhydroxid
Verwendung des Stoffes / der Zubereitung: Ätzmittel / Entwickler
Lieferant: Kemo-Electronic, Leher Landstr. 20, D-27607 Langen - Germany

Notfallauskunft:
Giftinformationszentrum - Nord, Zentrum für Pharmakologie und Toxikologie
der Universität Göttingen, Robert Koch Str. 40, 37075 Göttingen - Germany
NOTRUFNUMMER: Tel.: +49 (0) 551 / 192 40

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2. Zusammensetzung / Angaben zu den Bestandteilen
CAS-Nr. 1310-73-2

Bezeichnung: Natriumhydroxid
Identifikationsnummer(n): EINECS-Nummer: 215-185-5
Index-Nummer: 011-002-00-6
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3. Mögliche Gefahren
Gefahrenbezeichnung: C Ätzend
Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:

R35 Verursacht schwere Verätzungen
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4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich
entfernen.
Nach Einatmen: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt: Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut

nachspülen. Sofort ärztliche Behandlung notwendig, da nicht behandelte
Verätzungen zu schwer heilenden Wunden führen.
Nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter
fließendem Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen und sofort Arzthilfe
zuziehen.

Hinweise für den Arzt: Folgende Symptome können auftreten: Atemnot und
Magen-Darm-Beschwerden.
Gefahren: Gefahr von Lungenödem und Gefahr von Erblindung.
Behandlung: Kreislauf überwachen, evtl. Schockbehandlung, gegebenenfalls
Sauerstoffbeatmung. Bei Lungenreizung Erstbehandlung mit Dexametason-
Dosieraerosol.
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5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Geeignete Löschmittel: Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Produkt selbst brennt nicht.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasser.
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6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Schutzausrüstung tragen.

Ungeschützte Personen fernhalten.
Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer
gelangen lassen.
Verfahren zur Reinigung / Aufnahme: Neutralisationsmittel anwenden.
Kontaminiertes Material als Abfall nach Punkt 13 entsorgen, mechanisch
aufnehmen. Für ausreichende Lüftung sorgen.
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7. Handhabung und Lagerung
Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Behälter dicht geschlossen
halten. Staubbildung vermeiden. Für gute Belüftung / Absaugung am
Arbeitsplatz sorgen.
Lagerung: Anforderung an Lagerräume und Behälter: Nicht geeignetes
Behältermaterial: Glas oder Keramik. Behälter aus Polyolefinen verwenden.

Laugenbeständigen Fußboden vorsehen, an einem kühlen Ort lagern, keine
Leichtmetallgefäße verwenden.
Zusammenlagerungshinweise: Nicht zusammen mit Säuren lagern, getrennt
von Metallen aufbewahren, getrennt von Wasser aufbewahren, nicht
zusammen mit Textilien aufbewahren.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Produkt ist hygroskopisch.
Trocken lagern, vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen.

Lagerklasse: 8 (VCI)
VbF-Klasse: entfällt
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8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung
Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren
Angaben, siehe Punkt 7.
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:

1310-73-2 Natriumhydroxid, MAK: 2 E mg/m³, Y, DFG
Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen
Listen.
Persönliche Schutzausrüstung: Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmittel, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte,
getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende
Hände waschen. Staub, Rauch und Nebel nicht einatmen. Berührung mit den

Augen und der Haut vermeiden. Bei der Arbeit nicht essen und trinken.
Atemschutz: Bei unzureichender Belüftung Atemschutz Filter P2.
Handschutz: Zur Vermeidung von Hautproblemen ist das Tragen von
Handschuhen auf das notwendige Maß zu reduzieren.

D

8. / Handschuhmaterial: Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur
vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von
Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Z.B. Butylkautschuk, Nitrilkautschuk,
Naturkautschuk (Latex) oder Chloroprenkautschuk.
Durchdringungszeit des Handschuhmaterials: Die genaue Durchbruchzeit ist beim
Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.
Augenschutz: Dichtschließende Schutzbrille.

Körperschutz: Laugenbeständige Schutzkleidung.
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9. Physikalische und chemische Eigenschaften
Allgemeine Angaben: Form: fest, Schuppen
Farbe: weiß
Geruch: geruchlos
Zustandsänderung: Schmelzpunkt / Schmelzbereich: 319 º C

Siedepunkt / Siedebereich: 1390 º C (l 1013 hPa)
Flammpunkt: Nicht anwendbar.
Explosionsgefahr: das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
Dampfdruck bei 800 º C: 3,5 hPa
Dichte bei 20 º C: 2,13 g/cm³
Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Wasser bei 20 º C: 1090 g/l

pH-Wert (100 g/l bei 20 º C): > 14
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10. Stabilität und Reaktivität
Zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer
Verwendung.
Gefährliche Reaktionen: Reaktionen mit starken Oxidationsmitteln. Reaktionen
mit Peroxiden. Stark exotherme Reaktion mit Säuren. Reaktionen mit

verschiedenen Metallen. Reaktionen mit Leichtmetallen in Gegenwart von
Feuchtigkeit unter Bildung von Wasserstoff. Bei Zugabe von Wasser tritt
Erwärmung ein.
Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte
bekannt.
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11. Angaben zur Toxikologie

Akute Toxizität: Einstufungsrelevante LD/LC 50-Werte: Oral/LD50/2000 mg/kg
(rat).
Komponente: Oral. Art: LD Lo. Wert: 500 mg(kg
Primäre Reizwirkung: An der Haut: Starke Ätzwirkung auf Haut und Schleimhäute.
Am Auge: Starke Ätzwirkung.
Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.
Zusätzliche toxikologische Hinweise: Bei Verschlucken starke Ätzwirkung des

Mundraumes und Rachens sowie Gefahr der Perforation der Speiseröhre und des
Magens.
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12. Angaben zur Ökologie
Ökotoxische Wirkungen: Aquatische Toxizität: Fisch (Goldorfe) LC50: 189 mg/l
(Lösung: 40 g/l)

Bemerkung: Giftwirkung auf Fische und Plankton, auf festsitzende Organismen
auch durch pH-Verschiebung (ab pH 9). Ab 20 mg/l toxisch für Fische. Verursacht
keine biologische Sauerstoffzehrung.
Allgemeine Hinweise: Wassergefährdungsklasse 1 (Listeneinstufung): schwach
wassergefährdend. Darf nicht unverdünnt bzw. unneutralisiert ins Abwasser bzw.
in den Vorfluter gelangen.
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13. Hinweise zur Entsorgung
Produkt: Empfehlung: Muss unter Beachtung der behördlichen Vorschriften einer
Sonderbehandlung zugeführt werden.
Europäischer Abfallkatalog: 06 02 04 / Natrium- und Kaliumhydroxid
Ungereinigte Verpackungen: Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen
Vorschriften 15 01 10.
Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von

Reinigungsmitteln.
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14. Transportvorschriften
Landtransport ADR/RID:
ADR/RID-GGVS/E Klasse: 8 (C6) Ätzende Stoffe
Kemler-Zahl: 80
UN-Nummer: 1823

Verpackungsgruppe: II
Gefahrzettel: 8
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15. Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen
jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein

vertragliches Rechtsverhältnis.




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