RaySafe Xi Benutzerhandbuch

Seite 59

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Die Zulassungsbezeichnung wurde vom BEV wie folgt festgelegt:

OE 08

i 130

Die Eichung verliert ihre Gültigkeit, wenn einer der in § 48 Maß- und Eichgesetz (MEG), BGBl.nr.152/1950, zuletzt
geändert durch BGBl. I nr. 137/2004 MEG angeführten Gründe gegeben ist, jedenfalls aber mit ablauf der
nacheichfrist von 2 Jahren.

Ein Messgerät, dessen Eichung ungültig geworden ist, gilt als ungeeicht und darf im eichpflichtigen Verkehr
nicht verwendet oder bereitgehalten werden.

Auf jedem zur Eichung eingereichten Messgerät müssen folgende Aufschriften vorhanden sein:

Die Zulassungsbezeichnung in der oben angeführten Form, der hersteller, die typenbezeichnung und die
Seriennummer.

Der Zulassungsinhaber ist verpflichtet, das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen von allen
vorgesehenen Änderungen der zugelassenen Bauart (einschließlich der Gebrauchsanweisung) zu unterrichten.

Schnittstellen und Software:

Unfors Xi Base Unit, Firmware Versions-nr. 5.05, 5.24 5.27 und 5.65

Unfors Xi Detektor, Firmware Version-nr. 5.03, 5.06 und 5.58

Das anzeigegerät verfügt über eine RS-232 Schnittstelle. nach jeder Messung werden die Messwerte
angezeigt und gleichzeitig an die RS-232 Schnittstelle übertragen. Diese Daten können von einem externen
Gerät (z.B. pc) gelesen werden. Vom Benutzer können keine Daten von externen Geräten über die RS-232
Schnittstelle an das anzeigegerät gesendet werden. Die Verwendung der Schnittstelle ist ausschließlich
für Zusatzeinrichtungen vorgesehen, die nicht der Eichpflicht unterliegen. Die serielle Schnittstelle ist
rückwirkungsfrei. Bei Verwendung im eichpflichtigen Verkehr gilt ausschließlich der digitale wert der lcD-
anzeige des Dosimeters.

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RaySafe Xi Benutzerhandbuch – BEV Informationen

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