2 besondere betriebszustände, 3 aufladbare flüssigkeiten, 4 kennzeichnung – Richter MNKA-B Series (ASME) Benutzerhandbuch

Seite 7: 5 drehrichtungskontrolle, 6 betriebsweise der pumpe, Besondere betriebszustände, Aufladbare flüssigkeiten, Kennzeichnung, Drehrichtungskontrolle, Betriebsweise der pumpe

Advertising
background image

Baureihe MNKA-B

nach ASME, Blockbauweise

Seite 7

9250-005-de

Revision 02

TM 7390

Ausgabe 12/2008

2.6.2 Besondere Betriebszustände

In der Standardausführung werden der Spalt-
topf und die Gleitlagerung durch einen Spül-
strom gekühlt bzw. geschmiert.

Durch Eigenschaften der Flüssigkeit (z.B. Verkleben
durch unzulässigen Feststoffeintrag, Verstopfen,
Gaseintrag, ...) kann der Kühlstrom unterbrochen
werden und dadurch ein unzulässiger Temperaturan-
stieg entstehen. Geeignete Überwachungsmaßnah-
men vorsehen. Siehe Abschnitt 5.6
Für einen sicheren Pumpenbetrieb empfehlen wir eine
Fördermenge von 0,3 bis 1,1 Q

Opt

einzuhalten. Bei

Betrieb außerhalb dieses Bereiches muss sicherge-
stellt werden, dass die maximal zulässige Fördermen-
ge entsprechend der Pumpenkennlinie nicht über-
schritten und die maximal zulässige Arbeitstemperatur
entsprechend Abschnitt 2.6.7 eingehalten wird.
Bei zu großer Fördermenge kann sich der Differenz-
druck vor und hinter der Gleitlagerung so stark verrin-
gern, dass Mangelschmierung bzw. Trockenlauf auf-
treten kann.
Bei zu kleiner Fördermenge kann sich das Medium
auf Grund der Flüssigkeitsreibung so stark erwärmen,
dass die maximal zulässige Oberflächentemperatur
der entsprechenden Temperaturklasse überschritten
wird.
Überlastung, Überhitzung oder Nichtbeachtung der
Auslegungsdaten bzw. falsche Auswahl der Magnet-
kupplung kann zur Entkopplung des Innen- und Au-
ßenrotors führen. Dadurch werden am Innen- bzw.
Außenrotor Wirbelströme induziert und es kann zu
einem unzulässigen Temperaturanstieg kommen.
Abhilfe ist durch entsprechende Überwachungs-
maßnahmen zu schaffen. Siehe Abschnitt 5.6.
Der Anlagen-NPSH-Wert (NPSHA) sollte mindestens
0,5 m höher liegen als der NPSH-Wert der Pumpe
(NPSHR) um Mangelschmierung bzw. Trockenlauf
der Gleitlagerung zu vermeiden.

2.6.3 Aufladbare Flüssigkeiten

Bei Betrieb mit aufladbaren Flüssigkeiten
(Leitfähigkeit < 10

-8

S/m) ist beim Entleeren

bei nichtleitfähiger Auskleidung der Pumpe mit

Inertgas zu spülen. Siehe Abschnitt 6.3.

2.6.4 Kennzeichnung

Die Kennzeichnung auf der Pumpe bezieht sich auf
den Pumpenteil. Für den Motor bzw. für weitere An-
bauten muss eine separate Konformitätserklärung
vorliegen sowie eine entsprechende Kennzeichnung
vorhanden sein.
Beispiel der Kennzeichnung auf dem Pumpenteil:
CE Ex II 2 G/D T1-4.
Diese Bezeichnung besagt, dass die Pumpe in Atmo-
sphären eingesetzt werden darf, die sich oberhalb der
Temperaturklasse T4, also >275 °F (>135 °C), ent-
zünden kann.

Für ein Gesamtaggregat, z.B. Pumpe, Motor, ist im-
mer die Temperaturklasse mit der höchsten Zündtem-
peratur ausschlaggebend.
Beispiel 1: Pumpe T3, Motor T4
Beispiel 2: Pumpe T4, Motor T3
Das Aggregat darf in beiden Fällen nur in Atmosphä-
ren eingesetzt werden, die sich oberhalb der Tempe-
raturklasse T3, also >392 °F (>200 °C), entzünden
können.
Generell gilt, dass der zulässige Grenzwert der
Förderflüssigkeitstemperatur gemäß Abschnitt 2.6.7
berücksichtigt werden muss.

2.6.5 Drehrichtungskontrolle

Besteht auch während der Installationsphase
Explosionsgefahr, darf die Drehrichtungskon-
trolle keinesfalls durch kurzes Einschalten

der ungefüllten Pumpe erfolgen, damit eine unzuläs-
sige Temperaturerhöhung an der Gleitlagerung ver-
hindert wird.

Wir empfehlen die Drehrichtungskontrolle nur
bei gefüllter Pumpe oder mit Drehfeldmesser
durchzuführen! Siehe auch Abschnitt 6.1.2.

2.6.6 Betriebsweise der Pumpe

Die Pumpe darf nur mit voll geöffnetem saugseitigem
und leicht geöffnetem druckseitigem Absperrorgan
gestartet werden. Das Anfahren gegen eine geschlos-
sene Rückschlagarmatur ist auch möglich. Unmittel-
bar nach dem Hochlauf ist das druckseitige Absperr-
organ auf den Betriebspunkt einzuregeln.
Siehe auch Abschnitt 5.4.1.
Ein Betrieb mit geschlossenen Absperrorganen in
Saug- und / oder Druckleitung ist nicht erlaubt!

Es besteht die Gefahr, dass bereits nach
kurzer Zeit hohe Oberflächentemperaturen
am Pumpengehäuse durch rasches Aufhei-

zen der Flüssigkeit im Pumpeninneren entstehen.

Ein rascher Druckanstieg im Innern der Pum-
pe birgt die Gefahr der Überbeanspruchung
bis zum Bersten.

Die Pumpe darf nicht im un- oder teilge-
füllten Zustand (Trockenlauf) in Betrieb
sein. Dadurch treten schwere Schäden an

der Pumpe auf und es können zusätzliche Gefah-
ren für die Umgebung auftreten.

Trockenlauf kann nicht nur bei nicht ausrei-
chend gefüllten Innenraum auftreten, sondern
auch bei zu hohen Gasanteilen in der Förder-

flüssigkeit.
Das Betreiben der Pumpe außerhalb des zulässigen
Betriebsbereiches kann ebenfalls zu Trockenlauf füh-
ren (z.B. durch Verdampfung im Innenraum).

Advertising