1 bestimmungsgemäße verwendung, X 95), Bestimmungsgemäße verwendung – Richter GS/F Series Strainers Benutzerhandbuch

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Baureihe GS/F

Seite 6

9540-010-de

Revision 10

TM 8361

Ausgabe 10/2011

3

Hinweise für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen
in Anlehnung an die Richtlinie 94/9/ EG (ATEX 95)

Die Armaturen sind grundsätzlich für den Einsatz im
Ex-Bereich bestimmt und unterliegen demzufolge dem
Konformitätsbewertungsverfahren

der

Richtlinie

94/9/EG (ATEX).
Im Rahmen dieser Konformitätsbewertung wurde zur
Erfüllung

der

grundlegenden

Sicherheits-

und

Gesundheitsanforderungen

eine

Zündgefahren-

analyse nach EN 13463-1 mit folgendem Ergebnis
durchgeführt:

Die Armaturen besitzen keine eigene potentiel-
le Zündquelle.

Die Armaturen fallen nicht in den Anwen-
dungsbereich der ATEX und dürfen deshalb
auch nicht danach gekennzeichnet werden.

Die Armaturen dürfen im EX-Bereich eingesetzt
werden.

Für den Einsatz im Ex-Bereich sind die einzelnen
Punkte

der

bestimmungsgemäßen

Verwendung

unbedingt zu beachten.

3.1 Bestimmungsgemäße

Verwendung

Unzulässige Betriebsweisen, auch kurzzeitige,
können schwerwiegende Schäden an der Armatur
nach sich ziehen.
Im Zusammenhang mit dem Explosionsschutz
können aus diesen unzulässigen Betriebsweisen
potentielle Zündquellen (Überhitzung, elektro-
statische und induzierte Aufladungen, mecha-
nische und elektrische Funken) resultieren, deren
Entstehen nur durch Einhaltung der bestim-
mungsgemäßen Verwendung verhindert werden
kann.
Im übrigen wird in diesem Zusammenhang auf die
Richtlinie 95/C332/06 (ATEX 118a) verwiesen, die
Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesund-
heitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer,
die durch explosive Atmosphäre gefährdet werden
können, beinhaltet.

Bei Verwendung von aufladbaren Flüssigkeiten
(Leitfähigkeit <10

-8

S/m) sind zwei Fälle zu unter-

scheiden:

1. Aufladbare Flüssigkeit und nicht leitfähige

Auskleidung

Es kann zu Aufladungen auf der Auskleidungs-
oberfläche kommen. Damit kann es innerhalb der
Armatur zu Entladungen kommen. Diese Entla-
dungen können jedoch bei kompletter Mediumbe-
füllung keine Zündungen verursachen.

Ist die Armatur nicht komplett mit Medium gefüllt
z. B. beim Entleeren und Befüllen, muss z. B.
durch Überlagerung mit Inertgas die Bildung einer
explosionsfähigen Atmosphäre verhindert werden.

Es wird empfohlen, bis zum Ausbau der Armatur
aus der Anlage 1 Stunde abzuwarten, um einen
Abbau von statischen Ladungsspitzen zu ermögli-
chen.
Das heißt, zur sicheren Vermeidung von Zündun-
gen muss die Armatur jederzeit komplett mit Medi-
um gefüllt sein, oder durch Überlagerung mit Inert-
gas eine explosionsfähige Atmosphäre ausge-
schlossen werden.

2. Aufladbare Flüssigkeit und leitfähige Ausklei-

dung

Es kann zu keinen gefährlichen Aufladungen
kommen, da Aufladungen direkt über die Ausklei-
dung und Panzerung abgeleitet werden (Oberflä-
chenwiderstand

<

10

9

Ohm, Ableitwiderstand

<

10

6

Ohm).
Statische Entladungen nicht leitfähiger Aus-
kleidungen ergeben sich erst durch Wechsel-
wirkung mit einem nicht leitenden Medium und
unterliegen demzufolge der Verantwortung des
Betreibers.

Statische Entladungen sind keine Zündquellen,
die von den Armaturen selbst ausgehen!

Die Temperatur des Mediums darf die Temperatur
der entsprechenden Temperaturklasse nicht über-
schreiten bzw. die jeweils maximal zulässige Me-
diumtemperatur gemäß Betriebsanleitung.

Wird die Armatur beheizt (z. B. Heizmantel), ist
dafür zu sorgen, dass die in der Anlage vorge-
schriebenen Temperaturklassen eingehalten wer-
den.

Für einen sicheren und zuverlässigen Betrieb
muss durch regelmäßige Inspektionsintervalle
sichergestellt werden, dass die Armatur sachge-
mäß gewartet und in technisch einwandfreiem
Zustand gehalten wird.

Beim Fördern von Flüssigkeiten mit abrasiven
Bestandteilen ist ein erhöhter Verschleiß an der
Armatur zu erwarten. Die Inspektionsintervalle
sollen gegenüber den üblichen Zeiten reduziert
werden.

Antriebe und elektrisch betriebene Peripheriegerä-
te wie z.B. Temperatur-, Druck-, Durchflussauf-
nehmer etc. müssen den gültigen Sicherheitsan-
forderungen und Explosionsschutzbestimmungen
entsprechen.

Die Armatur muss geerdet werden.
Dies kann im einfachsten Falle über die Rohrlei-
tungsschrauben mittels Zahnscheiben realisiert
werden.
Ansonsten muss durch andere Maßnahmen, z.B.
Kabelbrücken, die Erdung sichergestellt werden.

Kunststoffausgekleidete Armaturen dürfen nicht
mit Schwefelkohlenstoff betrieben werden.

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