3 unzulässige betriebsweisen, 1 bestimmungsgemäße verwendung, Unzulässige betriebsweisen – Richter KNRP-D/F Series Control Ball Valves Benutzerhandbuch

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Baureihe KNR/F, KNRP/F, KNR-D/F, KNRP-D/F

Seite 7

9520-003-de

Revision 04

TM 7333

Ausgabe 10/2008

Belastungen Belastungen durch Erdbeben sind bei der
Auslegung nicht berücksichtigt.

Kugelhähne am Ende einer Rohrleitung
(Endarmatur) müssen am freien Anschluss-
stutzen mit einem Blindflansch verschlossen
werden und gegen unbefugte Betätigung

entsprechend gesichert sein.
Es ist kein Brandschutz nach DIN EN ISO 10497
möglich (Kunststoffauskleidung und Kunststoffteile).

2.3 Unzulässige Betriebsweisen

Die Betriebssicherheit der gelieferten Armatur ist nur
bei bestimmungsgemäßer Verwendung entsprechend
Abschnitt 2.1 der Betriebsanleitung gewährleistet.
Die auf dem Typenschild und im Druck-Temperatur-
Diagramm angegebenen Ein-satzgrenzen dürfen auf
keinen Fall überschritten werden.

3

Hinweise für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen
in Anlehnung an die Richtlinie 94/9/ EG (ATEX 95)

Die Armaturen sind grundsätzlich für den Einsatz im
Ex-Bereich bestimmt und unterliegen demzufolge dem
Konformitätsbewertungsverfahren

der

Richtlinie

94/9/EG (ATEX).
Im Rahmen dieser Konformitätsbewertung wurde zur
Erfüllung der grundlegenden Sicherheits- und
Gesundheitsanforderungen eine Zündgefahrenanalyse
nach EN 13463-1 mit folgendem Ergebnis durchge-
führt:

Die Armaturen besitzen keine eigene potentielle
Zündquelle und können sowohl manuell als
auch anderweitig mechanisch/elektrisch ange-
trieben werden.

Die Armaturen fallen nicht in den Anwen-
dungsbereich der ATEX und dürfen deshalb
auch nicht danach gekennzeichnet werden.

Die Armaturen dürfen im Ex-Bereich eingesetzt
werden.

Ergänzender Hinweis:

Elektrische und mechanische Antriebe müssen
einer eigenen Konformitätsbewertung nach
ATEX unterzogen werden.

Für den Einsatz im Ex-Bereich sind die einzelnen
Punkte der bestimmungsgemäßen Verwendung
unbedingt zu beachten.

3.1 Bestimmungsgemäße

Verwendung

Unzulässige Betriebsweisen, auch kurzzeitige, können
schwerwiegende Schäden an der Armatur nach sich
ziehen.
Im Zusammenhang mit dem Explosionsschutz können
aus diesen unzulässigen Betriebsweisen potentielle
Zündquellen (Überhitzung, elektro-statische und
induzierte Aufladungen, mechanische und elektrische
Funken) resultieren, deren Entstehen nur durch
Einhaltung der bestimmungsgemäßen Verwendung
verhindert werden kann.

Im übrigen wird in diesem Zusammenhang auf die
Richtlinie 95/C332/06 (ATEX 118a) verwiesen, die
Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesund-
heitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer,
die durch explosive Atmosphäre gefährdet werden
können, beinhaltet.
Bei Verwendung von aufladbaren Flüssigkeiten
(Leitfähigkeit <10

-8

S/m) sind zwei Fälle zu unterschei-

den:

1. Aufladbare Flüssigkeit und nicht leitfähige

Auskleidung

Es kann zu Aufladungen auf der Auskleidungs-
oberfläche kommen. Damit kann es innerhalb der
Armatur zu Entladungen kommen. Diese Entla-
dungen können jedoch bei kompletter Medium-
Befüllung keine Zündungen verursachen.
Ist die Armatur nicht komplett mit Medium gefüllt
z. B. beim Entleeren und Befüllen, muss z. B.
durch Überlagerung mit Inertgas die Bildung einer
explosionsfähigen Atmosphäre verhindert werden.
Es wird empfohlen, bis zum Ausbau der Armatur
aus der Anlage 1 Stunde abzuwarten, um einen
Abbau von statischen Ladungsspitzen zu ermögli-
chen.
Das heißt, zur sicheren Vermeidung von Zündun-
gen muss die Armatur jederzeit komplett mit Medi-
um gefüllt sein, oder durch Überlagerung mit
Inertgas eine explosionsfähige Atmosphäre ausge-
schlossen werden.

2. Aufladbare Flüssigkeit und leitfähige

Auskleidung

Es kann zu keinen gefährlichen Aufladungen
kommen, da Aufladungen direkt über die Ausklei-
dung und Panzerung abgeleitet werden (Oberflä-
chenwiderstand

<10

9

Ohm, Ableitwiderstand

<10

6

Ohm).

Statische Entladungen nicht leitfähiger Aus-
kleidungen

ergeben

sich

erst

durch

Wechselwirkung mit einem nicht leitenden
Medium und unterliegen demzufolge der
Verantwortung des Betreibers.
Statische Entladungen sind keine Zündquellen,
die von den Armaturen selbst ausgehen!

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