1 bestimmungsgemäße verwendung, Atex 95), Bestimmungsgemäße verwendung – Richter RV/F Series Check Valves Benutzerhandbuch

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Baureihe RV/F

Seite 5

9550-020-de

Revision 02

TM 6751

Ausgabe 04/2007

3

Hinweise für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen

in Anlehnung an die Richtlinie 94/9/ EG (ATEX 95)

Die Armaturen sind grundsätzlich für den Einsatz im
Ex-Bereich bestimmt und unterliegen demzufolge dem
Konformitätsbewertungsverfahren der Richtlinie
94/9/EG (ATEX).
Im Rahmen dieser Konformitätsbewertung wurde zur
Erfüllung der grundlegenden Sicherheits- und Ge-
sundheitsanforderungen eine Zündgefahren-analyse
nach EN 13463-1 mit folgendem Ergebnis durchge-
führt:

Die Armaturen besitzen keine eigene potentiel-
le Zündquelle.
Die Armaturen fallen nicht in den Anwen-
dungsbereich der ATEX und dürfen deshalb
auch nicht danach gekennzeichnet werden.

Die Amaturen dürfen im EX-Bereich eingesetzt
werden.

Für den Einsatz im Ex-Bereich sind die einzelnen
Punkte der bestimmungsgemäßen Verwendung
unbedingt zu beachten.

3.1 Bestimmungsgemäße

Verwendung

Unzulässige Betriebsweisen, auch kurzzeitige,
können schwerwiegende Schäden an der Armatur
nach sich ziehen.
Im Zusammenhang mit dem Explosionsschutz
können aus diesen unzulässigen Betriebsweisen
potentielle Zündquellen (Überhitzung, elektro-
statische und induzierte Aufladungen, mecha-
nische und elektrische Funken) resultieren, deren
Entstehen nur durch Einhaltung der bestim-
mungsgemäßen Verwendung verhindert werden
kann.
Im übrigen wird in diesem Zusammenhang auf die
Richtlinie 95/C332/06 (ATEX 118a) verwiesen, die
Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesund-
heitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer,
die durch explosive Atmosphäre gefährdet werden
können, beinhaltet.
Bei Verwendung von aufladbaren Flüssigkeiten (Leit-
fähigkeit <10

-8

S/m) sind zwei Fälle zu unterscheiden:

1. Aufladbare Flüssigkeit und nicht leitfähige

Auskleidung
Es kann zu Aufladungen auf der Auskleidungs-
oberfläche kommen. Damit kann es innerhalb der
Armatur zu Entladungen kommen. Diese Entla-
dungen können jedoch bei kompletter Mediumbe-
füllung keine Zündungen verursachen.
Ist die Armatur nicht komplett mit Medium gefüllt
z. B. beim Entleeren und Befüllen, muss z. B.
durch Überlagerung mit Inertgas die Bildung einer
explosionsfähigen Atmosphäre verhindert werden.

Es wird empfohlen, bis zum Ausbau der Armatur
aus der Anlage 1 Stunde abzuwarten, um einen
Abbau von statischen Ladungsspitzen zu ermögli-
chen.
Das heißt, zur sicheren Vermeidung von Zündun-
gen muss die Armatur jederzeit komplett mit Medi-
um gefüllt sein, oder durch Überlagerung mit Inert-
gas eine explosionsfähige Atmosphäre ausge-
schlossen werden.

2. Aufladbare

Flüssigkeit

und

leitfähige

Auskleidung
Es kann zu keinen gefährlichen Aufladungen
kommen, da Aufladungen direkt über die
Auskleidung und Panzerung abgeleitet werden
(Oberflächenwiderstand

< 10

9

Ohm, Ableitwider-

stand

< 10

6

Ohm).

Statische Entladungen nicht leitfähiger Aus-
kleidungen

ergeben

sich

erst

durch

Wechselwirkung mit einem nicht leitenden
Medium und unterliegen demzufolge der
Verantwortung des Betreibers.

Statische Entladungen sind keine Zündquellen,
die von den Armaturen selbst ausgehen!
Die Temperatur des Mediums darf die Temperatur
der entsprechenden Temperaturklasse nicht über-
schreiten bzw. die jeweils maximal zulässige Me-
diumtemperatur gemäß Betriebsanleitung.
Wird die Armatur beheizt (z. B. Heizmantel), ist
dafür zu sorgen, dass die in der Anlage vorge-
schriebenen Temperaturklassen eingehalten wer-
den.
Für einen sicheren und zuverlässigen Betrieb
muss durch regelmäßige Inspektionsintervalle si-
chergestellt werden, dass die Armatur sachgemäß
gewartet und in technisch einwandfreiem Zustand
gehalten wird.
Beim Fördern von Flüssigkeiten mit abrasiven
Bestandteilen ist ein erhöhter Verschleiß an der
Armatur zu erwarten. Die Inspektionsintervalle sol-
len gegenüber den üblichen Zeiten reduziert wer-
den.
Antriebe und elektrisch betriebene Peripheriegerä-
te wie z.B. Temperatur-, Druck-, Durchflussauf-
nehmer etc. müssen den gültigen Sicherheitsan-
forderungen und Explosionsschutzbestimmungen
entsprechen.
Die Armatur muss geerdet werden.
Dies kann im einfachsten Falle über die
Rohrleitungsschrauben

mittels

Zahnscheiben

realisiert werden.
Ansonsten muss durch andere Maßnahmen, z.B.
Kabelbrücken, die Erdung sichergestellt werden.

Kunststoffausgekleidete Armaturen dürfen nicht mit
Schwefelkohlenstoff betrieben werden.

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