3 brandschutz, 4 thermische sicherheit, 5 chemische und biologische sicherheit – Martin Christ Epsilon 2-10D LSCplus Benutzerhandbuch

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Gefriertrocknungsanlage EPSILON 2-10D LSCplus

3 Sicherheit

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Version 04/2013, Rev. 1.5 vom 16.12.2014 • sb

Originalbetriebsanleitung

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3.6.3 Brandschutz

Bestimmte elektrische Kreisläufe der Gefriertrocknungsanlage sind durch
Sicherungen gegen Überlaststrom geschützt.

GEFAHR

• Immer Sicherungen desselben Typs und derselben Stärke verwenden.
• Das Trocknen von explosiven oder brennbaren Substanzen ist

verboten.

• Gefriertrocknungsanlage keinesfalls in explosionsgefährdeter

Atmosphäre betreiben.

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3.6.4 Thermische Sicherheit

Während des Betriebes der Gefriertrocknungsanlage kann der
Eiskondensator je nach Leistung Oberflächentemperaturen von –85°C
erreichen.

GEFAHR

• Beim Einsetzen oder Herausnehmen von Zubehör geeignete Schutz-

handschuhe tragen. Auf keinen Fall ungeschützt in die kalte
Eiskondensatorkammer fassen - Gliedmaßen können festfrieren!

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Pos: 67 / 010 Unive rsalm odul e/Le erzeil e @ 0\mo d_1 202 116 244 500 _0.d ocx @ 112 @ @ 1

Pos: 68 / 200 Christ /36 0 GT -BA La bor -Pilot (S TANDARDMODULE) /03 0 Sicher heit/ 030 -00 60- 005 0 Ch emisc he u nd biologisc he Sich erh eit @ 25\ mod_ 140 498 330 794 9_6. docx @ 18 335 3 @ 3 @ 1

3.6.5 Chemische und biologische Sicherheit

Wenn infektiöse, toxische, pathogene oder radioaktive Substanzen
getrocknet werden sollen, ist der Benutzer dafür verantwortlich, dass alle
zutreffenden Sicherheitsvorschriften, Richtlinien, Vorsichts- und
Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden.

GEFAHR

• Infektiöse, toxische, pathogene und radioaktive Substanzen dürfen nur

in dafür geeigneten Gefäßen getrocknet werden. Zum eigenen Schutz
unbedingt entsprechende Vorsichtsmaßnahmen einhalten!

• Ausgangsgut mit z. B. hoher Lösungsmittelkonzentration oder

säurehaltiges Gut nicht ohne besondere Schutzmaßnahmen und
apparative Vorkehrungen trocknen (z.B. zusätzliche Kühlfalle zum
Schutz der Vakuumpumpe). Unbedingt Rücksprache mit dem
Hersteller halten (s. Kap. 7.3 - "Kontakt im Servicefall").

• Besondere Vorsicht ist bei der Handhabung mit Aziden geboten, da

sich in Verbindung mit Kupfer oder Buntmetallen ein gefährlicher
Sprengstoff bildet! Unbedingt Rücksprache mit dem Hersteller halten
(s. Kap. 7.3 - "Kontakt im Servicefall").

WARNUNG

• Örtliche Maßnahmen zur Eindämmung schädlicher Emissionen

unbedingt beachten (abhängig von den zu trocknenden Substanzen).

• Als Schutzkleidung sind zum Betrieb der Gefriertrocknungsanlage

Sicherheitshandschuhe erforderlich. Möglicherweise erfordert das zu
trocknende Material weitere Sicherheitsmaßnahmen (z.B. das
Trocknen von infektiösen, toxischen, radioaktiven oder pathogenen
Substanzen).

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