2 desinfektion von rotorkammer und zubehör – Martin Christ RVC 2-33 CDplus Benutzerhandbuch

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RVC 2-33 CD

&

Wartung und Instandhaltung

Version 01/2009, Rev. 1.21 vom 25.11.2013 - sb

57

Original deutsch

8.1.4 Glasbruch

Bei Glasbruch müssen sämtliche Splitter sofort und vollständig (z.B.
mit einem Staubsauger) entfernt werden. Gummieinsätze müssen
erneuert werden, da auch nach gründlicher Reinigung nicht alle
Glaspartikel entfernt werden können.


Glassplitter beschädigen die Oberflächen-Beschichtung (z.B. Eloxal)
der Becher, es entsteht Korrosion.
Glassplitter im Gummieinsatz der Becher verursachen weiteren
Glasbruch.
Glassplitter im Schwenklager der Tragbolzen verhindern ein
gleichmäßiges Ausschwingen der Becher und Träger, es entsteht
Unwucht.
Glassplitter in der Rotorkammer verursachen durch die Umwälzung
einen Metallabrieb. Dieser feine Metallstaub verunreinigt nicht nur die
Rotorkammer, den Rotor sowie die Proben sehr stark, er beschädigt
auch die Oberflächen der Zubehörteile, der Rotoren und der
Rotorkammer.
Entfernen der feinen Glassplitter und des Metallstaubs:

Rotorkammer im oberen Drittel dick mit Vaseline oder dergleichen

einfetten.

Rotor anschließend für einige Minuten bei maximaler Drehzahl

und Atmosphärendruck rotieren lassen. Während dieser Prozedur
werden Staub und Glasteilchen auf der Fettschicht gebunden.

Anschließend die Fettschicht mit Staub und Glasteilchen mit

einem Lappen entfernen.

Vorgang gegebenenfalls wiederholen.
Rotoraufnahme reinigen.

8.2 Desinfektion von Rotorkammer und Zubehör

Handelsübliche Desinfektionsmittel, wie z. B. Incidur

,

Meliseptol , Sagrotan , Buraton oder Terralin (im
Laborfachhandel erhältlich) verwenden.

Der Rotations-Vakuum-Konzentrator und das Zubehör bestehen

aus unterschiedlichen Materialien. Mögliche Unverträglichkeiten
sind zu beachten.

Bevor andere als die von uns empfohlenen Reinigungs- und

Desinfektionsmittel angewendet werden, hat sich der Anwender
beim Hersteller zu vergewissern, dass das Verfahren das Gerät
nicht schädigt.

Fragen Sie im Zweifelsfall beim Hersteller an (siehe 8.3

"Instandhaltungsarbeiten").

Bei Verwendung von Gefahrenstoffen (z.B. infektiöse und pathogene
Substanzen) besteht die Pflicht zur Desinfektion des Rotations-
Vakuum-Konzentrators und des Zubehörs.

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