Rückgabegenehmigung (rma), Beschädigte teile – Cybex 12140 VR3 Prone Leg Curl Benutzerhandbuch

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Bedienungsanleitung für Cybex

Rückgabegenehmigung (RMA)

Das Rückgabegenehmigungssystem (RMA) kommt zum Einsatz, wenn Sie Material für einen

Austausch, eine Reparatur oder Gutschrift zurückgeben. Es gewährleistet, dass zurückgegebenes

Material korrekt gehandhabt und analysiert wird. Befolgen Sie diese Regeln bitte sorgfältig.
Wenden Sie sich für alle Garantieangelegenheiten an den Cybex-Vertragshändler. Ihr

Vertragshändler wird bei Bedarf eine RMA-Nummer von Cybex anfordern. Defekte Teile

oder Geräte werden von Cybex nur mit gültiger RMA-Nummer und einem ARS-Etikett

(Automated Return Service) akzeptiert.
Nehmen Sie vor jeder Rücksendung von defekten Teilen Kontakt mit dem Kundenservice

von Cybex auf.
Beschreiben Sie dem Techniker detailliert, welches Problem vorliegt oder welchen Defekt

das Teil, das Sie zurückgeben möchten, aufweist. Geben Sie das Modell und die Seriennummer

des Cybex-Gerätes an.
Der Cybex-Techniker kann Sie dazu auffordern, das/die betreffende(n) Teil(e) zur Überprüfung und

Reparatur/Austausch an Cybex zurückzugeben. Der Techniker stellt Ihnen dann eine RMA-Nummer

aus und sendet Ihnen ein ARS-Etikett. ARS-Etikett und die RMA-Nummern müssen gut sichtbar

außen am Versandpaket, das das/die zurückzugebende(n) Teil(e) enthält, angebracht werden.

Legen Sie dem Paket neben den Teilen außerdem eine Beschreibung des Problems,

die Seriennummer des Geräts sowie den Namen und die Anschrift des Eigentümers bei.
Waren, die nicht mit einer RMA-Nummer außen am Paket gekennzeichnet sind bzw. nicht frachtfrei

versandt wurden, werden von Cybex nicht angenommen.

Beschädigte Teile

Waren, die beim Transport beschädigt wurden, sollten nicht für eine Gutschrift zurückgegeben

werden. Für Transportschäden ist die Speditionsfirma (UPS, Federal Express, Transportunternehmen

usw.) verantwortlich.
Offenkundige Schäden
Prüfen Sie nach Erhalt Ihrer Sendung alle Teile sorgfältig. Alle sichtbaren Schäden müssen auf dem

Lieferschein vermerkt und vom Spediteur unterzeichnet werden. Andernfalls kommt der Spediteur

nicht für einen Schaden auf. Die erforderlichen Dokumente für eine solche Schadensmeldung

sind beim Spediteur erhältlich.
Nicht offenkundige Schäden
Schäden, die bei der Warenannahme nicht sichtbar waren und später entdeckt wurden, müssen dem

Spediteur unverzüglich gemeldet werden. Nachdem ein solcher Schaden bemerkt wurde, muss der

Spediteur innerhalb von zehn Tagen nach dem Lieferdatum schriftlich oder telefonisch benachrichtigt

werden, um eine Inspektion durchzuführen. Alle Versand- und Verpackungsmaterialien aufbewahren;

sie werden für die Inspektion benötigt. Der Spediteur übergibt Ihnen einen Inspektionsbericht und die

erforderlichen Formulare, die für eine Schadensmeldung bei verborgenen Schäden erforderlich sind.

Für verborgene Schäden haftet der Spediteur.

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