Devolo dLAN Wireless extender Benutzerhandbuch

Seite 58

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dLAN

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Wireless extender

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Anhang

bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie

eine neue Garantiefrist in Lauf.

b) Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist

für das ganze Gerät.

3 Abwicklung

a) Zeigen sich innerhalb der Garantiezeit Fehler des Gerätes, so sind

Garantieansprüche unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben

Tagen geltend zu machen.

b) Transportschäden, die äußerlich erkennbar sind (z.B. Gehäuse beschä-

digt), sind unverzüglich gegenüber der mit dem Transport beauftragten

Person und dem Absender geltend zu machen. Äußerlich nicht erkenn-

bare Schäden sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch

innerhalb von drei Tagen nach Anlieferung, schriftlich gegenüber der

Transportperson und dem Absender zu reklamieren.

c) Der Transport zu und von der Stelle, welche die Garantieansprüche

entgegennimmt und/oder das instandgesetzte Gerät austauscht, ge-

schieht auf eigene Gefahr und Kosten des Erwerbers.

d) Garantieansprüche werden nur berücksichtigt, wenn mit dem Gerät eine

Kopie des Rechnungsoriginals vorgelegt wird. devolo

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behält sich in

Einzelfällen vor, sich das Rechnungsoriginal vorlegen zu lassen.

4 Ausschluss der Garantie

Jegliche Garantieansprüche sind insbesondere ausgeschlossen,

a) wenn der Aufkleber mit der Seriennummer vom Gerät entfernt worden

ist,

b) wenn das Gerät durch den Einfluss höherer Gewalt oder durch Umwelt-

einflüsse (Feuchtigkeit, Stromschlag, Staub u.ä.) beschädigt oder zerstört

wurde,

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