Aufstellvorschriften – REMKO HTL 80 Benutzerhandbuch

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REMKO HTL 80/170

Aufstellvorschriften

Für den Einsatz der Geräte gel-
ten grundsätzlich die Sicher-
heitsrichtlinien der Berufsge-
nossenschaften, die jeweiligen
Landesbauordnungen sowie die
Verordnungen der Feuerstätten.

Achten Sie unbedingt auf eine

der jeweiligen Gebläseleistung
(siehe Typenschild) angepasste
Frischluftzufuhr.
Der Gebläse-Ölbrenner ist ggf.
mit einer separaten Verbren-
nungsluftzufuhr zu versehen

Aufstellung im Freien

Durch den Betrieb der Geräte

dürfen keine Gefahren oder
unzumutbare Belästigungen
entstehen

Vom Gerätebetreiber ist sicher-

zustellen, dass Unbefugte
weder die Geräte noch die
Ener gieversorgung manipulie-
ren können

Die Geräte müssen vor unbe-

fugter Bedienung geschützt
werden

Niederschläge wie Regen oder

Schnee können durch den Zu-
luftventilator angesaugt wer-
den.
Aus diesem Grund ist ein
geeigneter Witterungsschutz
vorzusehen

HInwEIS

Unter- oder Überdruck im Auf-
stellungsraum sind zu vermei-
den, da dieses unweigerlich zu
verbrennungstechnischen
Störungen führt.

AcHTung

Die Geräte dürfen nur in gut

belüfteten Räumen und nicht

in Wohnräumen oder

gleichartigen Aufenthaltsräu-

men aufgestellt werden.

Raumbeheizung

Die Geräte dürfen zur Raum-

beheizung nur mit einem
Raumthermostat (Zubehör)
betrieben werden

Die Zufuhr der zur einwand-

freien Verbrennung notwen-
digen Frischluft muss sicherge-
stellt werden.
Sinnvoll ist die Frischluftzufuhr
durch Fenster und Türen oder
durch ausreichend groß
dimensionierte Öffnungen in
der Außenwand

Die Abgase müssen über Ab-

gasleitungen ins Freie geleitet
werden

Sicherheitsabstände

Um einen sicheren Geräte-

betrieb und Wartung zu ge-
währleisten, sollten 1,5 m
Sicherheitsabstand um die Ge-
räte herum eingehalten werden

Fußboden und Decke müssen

feuerhemmend sein

Ansaug- und Ausblasquer-

schnitte dürfen nicht verengt
oder durch fremde Gegenstän-
de blockiert werden

Aufstellung in geschlossenen,
gut belüfteten Räumen ohne
Abgasanschluss

Der Betrieb der Geräte ist

zulässig, wenn die zur Ver-
brennung benötigten Mindest-
luftmengen sicher zugeführt
werden

Eine zuverlässige Abfuhr der

Verbrennungsgase muss auf
jeden Fall sichergestellt sein, um
eine unzulässige Schadstoff-
belastung der Raumluft auszu-
schließen

Frischluft wird von unten

zugeführt.

Abgase werden nach oben

abgeführt.

In diesen Räumen ist der stän-

dige Aufenthalt von Personen
verboten.
Auf das Verbot ist durch
Schilder an den Eingängen der
Räume hinzuweisen

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