Remko pgt, Gasanschluss – REMKO PGT 30 Benutzerhandbuch

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REMKO PGT

s

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s

Gasanschluss

Die Zufuhr der zur einwandfrei-

en Verbrennung notwendigen
Frischluft muss sichergestellt
werden. Sinnvoll ist die Frisch-
luftzufuhr durch Fenster und
Türen oder durch ausreichend
groß dimensionierte Öffnungen
in der Außenwand sicherzustel-
len

Die Geräte dürfen nicht im

unbeaufsichtigen Dauerbetrieb
verwendet werden

Die Geräte dürfen in Räumen nur
betrieben werden, wenn:

den Geräten eine für die Ver-

brennung ausreichende Luft-
menge zugeführt wird

diese gut be- und entlüftet sind

der Anteil gesundheitsschädli-

cher Stoffe in der Atemluft keine
unzuträgliche Konzentration
erreicht

Eine gute natürliche Be- und Ent-
lüftung ist z. B. gegeben, wenn:
1. der Rauminhalt in m

3

minde-

stens der 30-fachen Nennwär-
mebelastung in kW aller im
Raum in Betrieb befindlichen
Geräte entspricht und durch
Fenster und Türen ein natürlicher
Luftwechsel sichergestellt ist oder

2. ständig offene Lüftungsöffnun-

gen für Zu- und Abluft in der
Nähe von Decke und Boden
vorhanden sind, deren Größe in
m

2

mindestens der 0,003-fachen

Nennwärmebelastung in kW aller
im Raum in Betrieb befindlichen
Geräte entspricht.

Die Verwendung längerer

Schlauchleitungen ist zulässig,
wenn:

- besondere betriebsbedingte

Gründe vorliegen

- zusätzlich entsprechende Sicher-

heitsmaßnahmen eingehalten

und die Schlauchlängen so kurz
wie möglich gehalten werden

Schlauchleitungen müssen

grundsätzlich gegen chemische,
thermische und mechanische
Beschädigungen geschützt wer-
den

Die Geräte dürfen ausschließ-

lich aus der Gasphase betrieben
werden

Die Geräte dürfen nur durch

sachkundige Personen instand-
gesetzt werden

Es dürfen bei Reparaturen aus-

schließlich nur Original-Ersatz-
teile verwendet werden

Geräteteile, die dem Verschleiß

und der Alterung unterliegen
(z.B. Gasschläuche) müssen in
regelmäßigen Abstände ausge-
wechselt werden

Der Gasanschluss / Gerätebetrieb
darf nur unter Zugrundelegung der
Unfallverhütungsvorschrift BGV
D34, sowie der jeweiligen örtlichen
Bau- und Brandschutzvorschriften
erfolgen.

Die Geräte werden mit Flüssiggas
nach DIN 51622 betrieben.
Sie benötigen einen konstanten
Geräte-Anschlussdruck von 1,5
bar.
Eine Unter- bzw. Überschreitung
des Anschlussdruckes ist unzu-
lässig.

Bei Verwendung längerer

Schlauchleitungen ist der ent-
sprechende Druckverlust zu
berücksichtigen

Es dürfen ausschließlich ge-

prüfte und für den jeweiligen
Verwendungszweck geeignete
Komponenten wie Gasschlauch,
Druckregler und Schlauch-
bruchsicherung oder Leckgassi-
cherung verwendet werden

Die Länge des Gasschlauches

sollte möglichst 2 m nicht über-
schreiten

Es sind nur Druckregler mit fest

eingestelltem Ausgangsdruck

zulässig. Die Geräte dürfen

ausschließlich aus der Gasphase

betrieben werden

AchTunG

Die Geräte dürfen nicht ohne
geeignete Gas-Überwachungs-
einrichtung

unter Erdgleiche

z.B. in Kellergeschossen ver-
wendet werden.

AchTunG

Die Geräte dürfen nur in gut

belüfteten Räumen und nicht

in Wohnräumen oder

gleichartigen Aufenthaltsräu-

men aufgestellt werden.

AchTunG

Ein konstanter Anschlussdruck
der Geräte von 1,5 bar (1500
mbar) muss, auch im Dauer-
betrieb, gewährleistet sein.

hInwEIS

Dies gilt nicht, wenn die ord-
nungsgemäße Beschaffenheit
durch einen Sachkundigen
bestätigt wird.

AchTunG

Vor allen Arbeiten an der Gas-
versorgung und bei einem Aus-
tausch der Gasflaschen müssen
alle Absperrventile geschlossen
sein und es dürfen keine Zünd-
quellen in der unmittelbaren
Umgebung vorhanden sein.

hInwEIS

Ein Unter- bzw. Überschreiten
des erforderlichen Anschluss-
druckes ist unzulässig.

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