Allgemeine hinweise – REMKO DZ 18 HD Benutzerhandbuch

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Für einen optimalen Gerätebetrieb sollte das Gerät
nicht über 25 °C Umgebungstemperatur betrieben
werden.

Das Gerät darf nicht in feuer– oder explosionsgefär-
deten Räumen und Bereichen aufgestellt und betrie-
ben werden.

Die mit der Bedienung des Gerätes beauftragten
Personen haben das Gerät bei Arbeitsbeginn auf au-
genfällige Mängel an den Bedienungs- und Sicher-
heitseinrichtungen sowie auf das Vorhandensein und
Funktion der Schutzeinrichtungen zu überprüfen.

Werden Mängel festgestellt, ist unverzüglich der Auf-
sichtführende zu verständigen.

Bei Mängeln, die die Betriebssicherheit des Gerätes
gefährden, ist der Betrieb des Gerätes einzustellen.

In den beheizten Räumen ist der ständige Aufenthalt
von Personen verboten.

Auf das Verbot ist durch Schilder an den Eingängen
der Räume hinzuweisen.

Ordnungswidrig im Sinne des § 710 Abs.1 der
Reichsversicherungsordnung (RVO) handelt, wer
vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen der
VBG 43 zuwiderhandelt.

Das Gerät muß standsicher aufgestellt werden.

Um Beschädigungen des Gerätes zu vermeiden,
muß es im Freien

vor Witterungseinflüssen geschützt

aufgestellt werden.

Der Betrieb des Gerätes in geschlossenen, gut ge-
lüfteten Räumen ohne Kaminanschluß ist zulässig,
wenn die zuvor aufgeführten zur Verbrennung benö-
tigten Mindestluftmengen zugeführt werden. Eine zu-
verlässige Abfuhr der Verbrennungsgase muß auf
jeden Fall sichergestellt sein, um eine unzulässige
Schadstoffbelastung der Luft auszuschließen.

F r i s c h l u f t w i r d v o n u n t e n z u g e f üh r t ;

Abgase w e r d e n n a c h o b e n a b g e f ü h r t .

Das Gerät darf zur Raumbeheizung nur mit einem
Raumthermostat (Zubehör) betrieben werden.

Vermeiden Sie Unter- bzw. Überdruck im Aufstel-
lungsraum, da dies unweigerlich zu Verbrennungs-
technischen Störungen führt!

Es dürfen keine Rohr- oder Schlauchleitungen am
Geräteausblas angeschlossen werden.

Die Ansaug- und Ausblasquerschnitte dürfen nicht
verengt werden.

Eventuelle zusätzliche Bestimmungen der jeweiligen
Landesbauordnungen sowie die Technischen Re-
geln für brennbare Flüssigkeiten „TRBF 210 und
280" sind zu beachten.

Allgemeine Hinweise


Beim Einsatz des Gerätes sind grundsätzlich die je-
weiligen Richtlinien der einzelnen Länder bzw. Staa-
ten zu beachten:

Zum Beispiel für DE:

Feuerungsanlagenverordnung (FeuVo) der einzel-

nen Bundesländer.

– Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Heiz-, Flämm-

und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbei-
ten” (VBG 43).

– Arbeitsstättenrichtlinien ASR 5.

– Arbeitsstättenverordnung §§ 5 und 14.

Das Gerät darf nur von Personen bedient werden,
die in dessen Bedienung unterwiesen worden sind.

Das Gerät muß so aufgestellt und betrieben werden,
daß Personen durch Abgase und Strahlungswärme
nicht gefährdet werden und keine Brände entstehen
können.

Das Gerät darf in Räumen nur betrieben werden,
wenn:

– dem Gerät eine für die Verbrennung ausreichende

Luftmenge zugeführt wird und

– diese gut be- und entlüftet sind und
– der Anteil gesundheitsschädlicher Stoffe in der

Atemluft keine unzuträgliche Konzentration
erreicht.

Eine gute natürliche Be- und Entlüftung ist z. B. ge-
geben, wenn:

1. der Rauminhalt in m³ mindestens der 30-fachen

Nennwärmebelastung in kW aller im Raum in Be-
trieb befindlichen Geräte entspricht und durch
Fenster und Türen ein natürlicher Luftwechsel si-
chergestellt ist oder

2. ständig offene Lüftungsöffnungen für Zu- und Ab-

luft in der Nähe von Decke und Boden vorhanden
sind, deren Größe in m² mindestens der 0,003-
fachen Nennwärmebelastung in kW aller im Raum
in Betrieb befindlichen Geräte entspricht.

Um einen sicheren Gerätebetrieb zu gewährleisten,
müssen die folgenden Sicherheitsabstände einge-
halten werden:

– nach oben, zu feuerhemmender Decke 1,5 m

– seitlich, zu nicht brennbaren Teilen 0,6 m

– Ausblasseite, zu nicht brennbaren Teilen 3,0 m

– Ansaugseite, für ungestörte Luftzufuhr 1,0 m

Der Fußboden und die Decke müssen feuerhem-
mend sein.

Das Gerät ist entsprechend den Einsatzbedingungen
nach Bedarf, jährlich jedoch mindestens einmal,
durch einen Sachkundigen auf seinen arbeitssiche-
ren Zustand prüfen zu lassen.
Die Ergebnisse der Prüfungen sind schriftlich festzu-
halten und bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren!

Das Gerät darf nur in gut belüfteten Räumen und
nicht in Wohnräumen oder gleichartigen Aufenthalts-
räumen aufgestellt werden.

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