Sicherheitseinrichtungen, Aufstellungsvorschriften – REMKO HTK 100 H Benutzerhandbuch

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Hinweise zu den Sicherheitseinrichtungen

Die Sicherheitseinrichtungen verfügen über eine Eigen-
überwachung der Fühler und sind kältesicher bis -20 °
C. Bei Temperaturen unterhalb -20 °C schaltet sie a b,
bei Temperaturanstieg jedoch selbsttätig wieder ein.

Bei Beschädigung des Fühlers oder des Kapillarrohres,
sowie bei Erreichen einer Übertemperatur von ungefähr
220 °C wird das Füllmedium entleert und die Sicherh eits-
einrichtung schaltet ab. Der Regler ist nicht mehr funk-
tionsfähig und muß ausgetauscht werden.

Bei einem eventuellem Austausch des STB ist nur das
REMKO–Originalersatzteil zu verwenden.

Achten Sie unbedingt auf eine sorgfältige Installation
und Montage.

Die Kapillarrohre dürfen nicht in unmittelbarer Nähe
von Lötstellen gebogen werden.

Die Kapillarrohre dürfen beim Einbau nicht beschä-
digt oder scharfkantig geknickt werden.

Die Fühler dürfen nur an der werkseitig vorgesehenen
Befestigungslasche befestigt werden.

Sicherheitseinrichtungen


Die Geräte verfügen über folgende Sicherheits– bzw.
Kontrolleinrichtungen:

Temperaturregler (TR)

Temperaturwächter (TW)

Sicherheitstemperaturbegrenzer (STB)

Temperaturregler (TR)

Der Temperaturregler steuert das Ein- und Ausschalten
des Umluftventilators. Der Schaltpunkt wird über den
Regler „Scala 21 – 60” im Schaltkasten eingestellt.
Sollwert ca. 35 – 40 °C.

Temperaturwächter (TW)

Der Temperaturwächter begrenzt im Heizbetrieb über
den Gebläse-Brenner die Geräte- bzw. Ausblastemperatur.
Der Schaltpunkt wird über den Regler „Scala 34 – 110“
im Schaltkasten eingestellt.
Sollwert ca. 80 – 85 °C.

Sicherheitstemperaturbegrenzer (STB)

Der STB übernimmt die Kontrollfunktion des Tempera-
turwächters. Der Schaltpunkt ist fest eingestellt. Eine
Wiedereinschaltsperre verhindert nach Auslösung des
STB einen Neustart des Gebläse-Brenners.
Nach dem Entfernen der Abdeckkappe, sie befindet
sich neben dem Bedienungstableau, ist der Rückstell-
knopf mit einem geeigneten Werkzeug von außen zu
betätigen.
Nach der Rückstellung des STB ist die Abdeckkappe

Vor Rückstellung des STB sind die Betriebsbedin-
gungen des Gerätes zu prüfen, um ein erneutes
Überschreiten der Auslösetemperatur zu verhin-

Aufstellungsvorschriften


Für den Einsatz der Geräte gelten grundsätzlich die Si-
cherheitsrichtlinien der Berufsgenossenschaften, die jewei-
ligen Landesbauordnungen sowie die Verordnungen der
Feuerstätten.

Vermeiden Sie Unter- bzw. Überdruck im Aufstel-
lungsraum, da dies unweigerlich zu Verbrennungs-
technischen Störungen führt.

Achten Sie unbedingt auf eine der jeweiligen Geblä-
seleistung (siehe Typenschild) angepaßte Frischluft-
zufuhr.
Der Gebläse-Brenner ist ggf. mit einer separaten
Verbrennungsluftzufuhr zu versehen.

Aufstellung in geschlossenen, gut belüfteten Räu-
men ohne Kaminanschluß

Der Betrieb der Geräte ist zulässig, wenn die unter
§ 38 Abs. 4 aufgeführten zur Verbrennung benötig-
ten Mindestluftmengen zugeführt werden.

Eine zuverlässige Abfuhr der Verbrennungsgase
muß auf jeden Fall sichergestellt sein, um eine un-
zulässige Schadstoffbelastung der Raumluft auszu-
schließen.

Aufstellung im Freien

Durch den Betrieb der Geräte dürfen keine Gefahren
oder unzumutbare Belästigungen entstehen.

Vom Gerätebetreiber ist sicherzustellen, daß Unbe-
fugte weder das Gerät noch die Energieversorgung
manipulieren können.

Niederschläge wie Regen oder Schnee können durch
den Zuluftventilator angesaugt werden, aus diesem
Grund ist ein geeigneter Witterungsschutz vorzusehen.

Raumbeheizung

Die Geräte dürfen zur Raumbeheizung nur mit einem
Raumthermostat (Zubehör) betrieben werden.

Die Zufuhr der zur einwandfreien Verbrennung not-
wendigen Frischluft muß sichergestellt werden.

Sicherheitsabstände

Um einen sicheren Gerätebetrieb und Wartung zu
gewährleisten, sollten 1,5 m Sicherheitsabstand um
das Gerät herum eingehalten werden.

Fußboden und Decke müssen feuerhemmend sein.

Elektroanschluß

Die Geräte werden mit 400 V / 3~N / 50 Hz betrieben.

Der Elektroanschluß der Geräte muß an einen be-
sonderen Speisepunkt mit Fehlerstromschutzschalter
nach VDE 0100 § 55 erfolgen.

Verlängerungen des Anschlußkabels dürfen aus-
schließlich durch autorisiertes Elektrofachpersonal,
in Abhängigkeit von Kabellänge, Anschlußleistung
des Gerätes und Berücksichtigung der örtlichen Ver-
wendung ausgeführt werden.

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