7 garantiebedingungen, 8 entsorgung, 7 garantiebedingungen 8 entsorgung – ARAG ORION Benutzerhandbuch

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7 GARANTIEBEDINGUNGEN

1. ARAG s.r.l. garantiert dieses Gerät für eine Dauer von 360 Tagen (1 Jahr) ab dem Datum,

an dem es an den Endkunden verkauft wurde (Lieferscheinabgaben ausschlaggebend).

Die Komponenten des Geräts, die wegen Material- oder Bearbeitungsfehlern der unan-
fechtbaren Beurteilung der ARAG gemäß als defekt resultieren sollten, werden kostenlos
von der in Ihrer Nähe liegenden und zum Zeitpunkt der Eingriffserfordernis tätigen Kunden-
dienststelle repariert oder ausgewechselt. Davon ausgenommen sind folgende Kosten:

- Ausbau und erneute Montage des Geräts aus bzw. in die Herkunftsanlage;
- Transport des Geräts zur Kundendienststelle.
2. Folgende Schäden werden nicht von der Garantie abgedeckt:
- Transportschäden (Kratzer, Beulen und ähnliches);
- Schäden, die sich aus einer falschen Installation oder aus Defekten ergeben, die durch

mangelnde Leistungen der elektrischen Anlage oder deren Unangemessenheit ableiten
lassen oder die auf Umgebungs-, klimatische oder anderweitige Bedingungen zurückführ-
bar sind;

- Schäden, die sich durch den Einsatz für die Bespritzung, Besprühung, Unkrautvertilgung

oder jegliche anderweitige Anbaubehandlung ungeigneter chemischer Produkte ergeben,
die das Gerät beschädigen könnten;

- Störungen, die auf Vernachlässigung, Nachlässigkeiten, Handhabungen, Inkapazität im

Einsatz oder von unbefugtem Personal durchgeführte Änderungen zurückgeführt werden
können;

- falscher Einbau und falsche Einstellungen;
- Schäden, die auf eine mangelnde regelmäßige Instandhaltung, wie Reinigung der Filter,

Düsen, usw. zurückgeführt werden können.;

- alle üblichen Verschleißerscheinungen.
3. Die Instandsetzung des Geräts wird in Zeiten erfolgen, die mit den Organisationserforder-

nissen der Kundendienststelle kompatibel sind.

Keine Garantieleistungen werden auf Aggregate oder Komponenten gegeben, die nicht
zuvor gewaschen und bei denen die Rückstände der verwendeten Produkte nicht entfernt
wurden.

4. Auf die unter Garantiebedingungen ausgeübten Reparaturen wird eine Garantie für ein

Jahr (360 Tage) ab Reparatur- oder Austauschdatum gegeben.

5. ARAG erkennt außer den hier angeführten Garantiebedingungen keinerlei weitere ausge-

drückte oder selbstverständliche Garantien an.

Kein Vertreter oder Verkäufer ist dazu befugt, weitere Haftungspflichten für die ARAG-Pro-
dukte anzunehmen.

Die Dauer der vom Gesetz anerkannten Garantien, einschließlich der handelüblichen
Garantien und Vereinbarungen für bestimmte Zwecke, sind zeitlich auf die hier angeführte
Gültigkeit beschränkt.

ARAG erkennt in keinem Fall, weder direkte noch indirekte, spezielle oder durch eventuelle
Schäden verursachte Einnahmeverluste an.

6. Die unter Garantiebedingungen ausgetauschten Teile verbleiben im Eigentum der ARAG.
7. Alle Informationen bezüglich der Sicherheit, die in den Verkaufsunterlagen enthalten sind

und die die Einsatzgrenzen, die Leistungen und die Eigenschaften des Produkts anbela-
gen, müssen dem Endverbraucher auf Verantwortung des Käufers übertragen werden.

8. Für jegliche Streitigkeiten ist der Gerichtsstand in Reggio Emilia zuständig.

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ENTSORGUNG

Muss in Konformität mit der im entsprechenden Entsorgungsland gültigen Gesetzgebung entsorgt
werden.

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