Xvii – Nikon D5 Benutzerhandbuch

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Hinweise zum Urheberrecht
Bitte beachten Sie, dass schon der bloße Besitz von digital kopiertem oder repro-
duziertem Material, das mit einem Scanner, einer Digitalkamera oder einem ande-
ren Gerät hergestellt wurde, strafbar sein kann.

• Dinge, die nicht kopiert oder reproduziert

werden dürfen
Geldscheine, Münzen, Wertpapiere,
Staatsanleihen, Kommunalobligatio-
nen etc. dürfen nicht kopiert oder
reproduziert werden, selbst wenn sie
als »Muster« gekennzeichnet sind.

Das Kopieren oder Reproduzieren von
ausländischen Geldscheinen, Münzen
oder Wertpapieren ist ebenfalls nicht
erlaubt.

Ohne ausdrückliche Genehmigung der
zuständigen Behörden dürfen unbe-
nutzte Briefmarken oder vorfrankierte
Postkarten nicht kopiert oder reprodu-
ziert werden.

Das Kopieren und Reproduzieren von
behördlichen Stempeln und von nach
gesetzlichen Vorschriften beglaubig-
ten Dokumenten ist nicht erlaubt.

• Beschränkungen bei bestimmten Kopien und

Reproduktionen
Bitte beachten Sie die rechtlichen Ein-
schränkungen beim Kopieren und
Reproduzieren von Dokumenten pri-
vater Unternehmen, wie z. B. Aktien,
Wechsel, Schecks, Geschenkgut-
scheine, Fahrscheine und Coupons. In
bestimmten Fällen kann eine geringe
Zahl notwendiger Kopien ausschließ-
lich für innerbetrieblichen Gebrauch
erlaubt sein. Kopieren Sie ferner keine
Dokumente, die von öffentlichen Ein-
richtungen oder privaten Unterneh-
men ausgegeben werden, wie z. B.
Pässe, Personalausweise und sonstige
Ausweise, Eintrittskarten, Essensgut-
scheine.

• Urheberrechtlich geschützte Werke

Nach dem Urheberrechtsgesetz dürfen
mit der Kamera gemachte Fotos und
Aufnahmen von urheberrechtlich
geschützten Werken nicht verwendet
werden, wenn die Erlaubnis des Urhe-
berrechtsinhabers nicht vorliegt. Für
den persönlichen Gebrauch gelten
Ausnahmen; beachten Sie jedoch, dass
sogar der persönliche Gebrauch von
Fotos oder Aufnahmen von Ausstel-
lungsstücken oder Live-Auftritten ein-
geschränkt sein kann.

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