FujiFilm GFX 50S Benutzerhandbuch

Seite 244

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Für Kunden in Kanada

Für Kunden in Kanada
CAN ICES-3 (B)/NMB-3(B)
ACHTUNG
: Dieses digitale Gerät der Klasse B erfüllt die
Anforderungen der kanadischen Norm ICES-003.

Industrieerklärung Kanada: Dieses Gerät erfüllt die lizenzfrei-
en RSS-Industrierichtlinien Kanadas. Der Betrieb unterliegt
den folgenden zwei Bedingungen: (1) Dieses Gerät darf
keine Störungen verursachen; und (2) dieses Gerät muss alle
Störungen tolerieren, einschließlich Störungen, die einen
unerwünschten Betrieb des Geräts verursachen können.

Dieses Gerät und seine Antenne(n) dürfen nicht in der Nähe
von oder in Verbindung mit einer anderen Antenne oder
einem Sender sein, ausgenommen getesteten eingebauten
Radios. Die Bezirks-Code-Auswahlfunktion ist für Produkte
deaktiviert, die in den USA/Kanada vermarktet werden.

Erklärung zur Strahlenbelastung: Die verfügbaren wissen-
schaftlichen Beweise liefern keine Hinweise darüber, dass
irgendwelche gesundheitlichen Probleme im Zusammen-
hang mit der Verwendung kabelloser Geräte mit niedrigem
Energieverbrauch stehen. Es gibt jedoch keinen Beweis
dafür, dass diese energiearmen kabellosen Geräte absolut
sicher sind. Energiearme kabellose Geräte geben geringe
Hochfrequenz funkwellen (RF) im Mikrowellenbereich ab,
während sie verwendet werden. Während hohe Mengen
RF Gesundheitsprobleme verursachen können (durch
Erwärmung von Gewebe), verursacht die Einwirkung ge-
ringer RF-Mengen, die keine Heizeff ekte verursachen, keine
negativen Gesundheitseff ekte. In zahlreichen Studien über
die Gefahren schwacher Funkfrequenzstrahlungen konnten
keine biologischen Auswirkungen nachgewiesen werden.
Einige Studien deuteten darauf hin, dass biologische
Auswirkungen auftreten können, aber diese Vermutungen
konnten in weiteren Forschungsarbeiten nicht bestätigt
werden. Die GFX 50S wurde getestet und entspricht den
Strahlenbelastungsgrenzen nach IC, die für eine unkontrol-
lierte Umgebung festgelegt wurden, und erfüllt RSS-102 der
IC-Hoch frequenz-Belastungsvorschriften (RF).

Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte in Privathaushalten

Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte in Privathaushalten
In der Europäischen Union, Norwegen, Island
und Liechtenstein
: Dieses Symbol auf dem
Produkt, in der Bedienungsanleitung und dem
Garantieschein und/oder auf der Verpackung
zeigt an, dass dieses Produkt nicht als Haushalts-
abfall behandelt werden darf. Bringen Sie es stattdessen zu
einer entsprechenden Sammelstelle für das Recycling von
elektrischen und elektronischen Geräten.

Wenn Sie sicherstellen, dass dieses Produkt korrekt entsorgt
wird, helfen Sie damit bei der Vermeidung potenzieller Be-
lastungen der Umwelt und der menschlichen Gesundheit,
welche anderenfalls durch die unsachgemäße Entsorgung
dieses Produkts entstehen können.

Dieses Symbol auf den Batterien oder Akkus
zeigt an, dass diese nicht als Haushaltsabfall be-
handelt werden dürfen.

Wenn Ihr Gerät Batterien oder Akkus enthält, die sich
leicht entnehmen lassen, entsorgen Sie diese bitte separat
entsprechend den örtlichen Bestimmungen.

Das Recycling der Materialien hilft natürliche Ressourcen zu
bewahren. Detailliertere Informationen über das Recycling
dieses Produkts erhalten Sie bei Ihren örtlichen Behörden,
Ihrem Entsorgungsdienst oder in dem Geschäft, in dem Sie
dieses Produkt erworben haben.

In Ländern außerhalb der Europäischen Union, Norwegens,
Islands und Liechtensteins
: Wenn Sie dieses Produkt
einschließlich der Batterien oder Akkus entsorgen möchten,
wenden Sie sich bitte an Ihre örtlichen Behörden und
erkundigen Sie sich nach der korrekten Entsorgung.

In Japan: Akkus mit diesem Symbol müssen
getrennt entsorgt werden.

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