Kundendienst und garantiebedingungen, Österreich – AEG ELECTROLUX S 16 TK 58 Benutzerhandbuch

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Kundendienst und Garantiebedingungen

Österreich

Sehr geehrte Kunden!
Wir, die Electrolux Hausgeräte GmbH, beglückwünschen Sie zum Erwerb eines

Gerätes aus dem Electrolux Konzern. Für dieses Gerät räumen wir Ihnen,

gemäß den nachstehenden
Bedingungen, eine besondere Garantie ein, die Ihnen also zusätzliche Rechte

gewährt.
1. Die Garantie beginnt mit dem Tag an dem das Gerät gekauft wurde und

erstreckt sich über einen Zeitraum von 24 Monaten. Wir empfehlen daher,

den Kaufbeleg unbedingt aufzubewahren.
2. Die Garantie umfaßt Mängel am Gerät, die nachweislich auf einen

Material- und / oder Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns innerhalb von

14 Tagen nach dem Auftretenangezeigt werden. Nicht unter diese Garantie

fallen Schäden oder Mängel, die durch nicht vorschriftsgemäße Handhabung

des Gerätes, durch Nichtbeachtung der Einbauvorschriften und

Gebrauchsanweisungen und durch Reparaturen oder Eingriffe, die von

Personen vorgenommen wurden, die hierzu von uns nicht ermächtigt sind,

verursacht wurden. Werden unsere Geräte mit Ersatzteilen oder

Zubehörteilen versehen, die keine Originalteile sind und wurde dadurch ein

Defekt verursacht, ist dieser ebenfalls nicht durch die Garantie gedeckt.
3. Mängel dieses Gerätes werden wir innerhalb angemessener Frist nach

Mitteilung des Mangels unentgeltlich beseitigen. Die zu diesem Zweck

erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Weg-, Arbeits- und

Materialkosten werden von uns getragen. Ab dem siebten Monat der

Garantiezeit übernehmen wir nur die Arbeits- und Materialkosten. Über

diese Nachbesserung hinausgehende Ansprüche werden durch diese Garantie

nicht eingeräumt.
Nachbesserungsarbeiten werden, soweit möglich, am Aufstellungsort, sonst in
unseren Kundendienstwerkstätten, durchgeführt. Ersetzte Teile gehen in

unser Eigentum über. Es ist jeweils der Kaufbeleg mit Kauf- bzw. Lieferdatum

vorzulegen.
4. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist

noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für

ausgewechselte Teile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.
5. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz

außerhalb des Gerätes entstandener Schäden sind – soweit eine Haftung

nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist – ausgeschlossen.
6. Durch diese Garantie wird der Gewährleistungsanspruch des Kunden gegen

den Händler, bei dem er das Gerät gekauft hat, weder eingeschränkt noch

aufgehoben.
Wir wünschen Ihnen viel Freude mit dem neuen Gerät und erlauben uns, sie

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