Für den küchenmöbel-monteur – AEG ELECTROLUX DD 8675 -M Benutzerhandbuch

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für den Küchenmöbel-Monteur

• Das Abluftrohr muß bei Abluftbetrieb vorzugsweise den

Orignaldurchmesser des Gerätes haben.

Falls schon ein kleineres Abluftrohr in Wand oder Dach mit

Durchmesser 125 mm besteht, kann der mitgelieferte

Reduzierstutzen 150/125 mm verwendet werden.

• Auf Bestellung sind je nach Bedarf Rohre unterschiedlicher Formen

und Durchmesser sowie ins Freie leitende Abluftsysteme (Teleskop-

Mauerkasten) verfügbar, weitere Einzelheiten beim Kundendienst

erfragen.

• Bei Montage der Dunstabzugshaube sind folgende

Mindestabstände von der Kochstellen-Oberkante bis

Unterkante der Dunstabzugshaube einzuhalten:

Elektroherde

500 mm

Gasherde

650 mm

Wenn die Installationsanweisungen des Gaskochgeräts einen

größeren Abstand vorgeben, ist dieser zu berücksichtigen.

• Bei gleichzeitigem Betrieb einer Dunstabzugshaube im Abluftbetrieb

und Feuerstätten darf im Aufstellraum der Feuerstätte der

Unterdruck nicht größer als 4Pa (4x10

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bar) sein.

• Die Abluft darf nicht in einen Rauch- oder Abgasschornstein

eingeleitet werden. Das Einleiten der Abluft in einen Schacht, der der

Entlüftung von Aufstellungsräumen von Feuerstätten dient, ist nicht

zulässig.

• Für die Abluftführung sind grundsätzlich die behördlichen

Vorschriften einzuhalten.

• Bei Betrieb als Abluftgerät ist für eine ausreichende

Zuluftöffnung in etwa der Größe der Abluftöffnung zu sorgen.

• Aufgrund von Länder-Bauvorschriften unterliegt der gemeinsame

Betrieb von Dunstabzugshauben und kamingebundenen

Feuerungsstätten, wie Kohle- oder Ölöfen und Gas-Thermen im

selben Raum, bestimmten Einschränkungen.

• Der gemeinsame, gefahrlose Betrieb von kamingebundenen

Geräten und Dunstabzugshauben ist nur gewährleistet, wenn Raum

und/oder Wohnung (Raum-Luftverbund) durch eine geeignete

Zuluftöffnung von ca. 500-600 cm

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von außen belüftet sind und

dadurch bei laufender Dunstabzugshaube Unterdruck vermieden

wird.

• Im Zweifelsfalle Rat und Zustimmung des zuständigen Bezirks-

Schornsteinfegermeisters oder der örtlichen Baubehörde einholen.

• Da in Räumen ohne Feuerungsstätte die Regel gilt: “Zuluftöffnung

so groß wie Abluftöffnung”, kann durch eine größere Öffnung als

500-600 cm

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der Wirkungsgrad der Ablufteinrichtung beeinträchtigt

werden.

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