Sicherheitshinweise für den installateur – AEG 6130 M-DCW 22 Benutzerhandbuch

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Montageanweisung

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Sicherheitshinweise für den Installateur

• In der elektrischen Installation ist eine Einrichtung vorzusehen, die es

ermöglicht, das Gerät mit einer Kontaktöffnungsweite von mind.
3 mm allpolig vom Netz zu trennen.
Als geeignete Trennvorrichtungen gelten z.B. LS-Schalter, Sicherun-
gen (Schraubsicherungen sind aus der Fassung herauszunehmen), FI-
Schalter und Schütze.

• Dieses Gerät entspricht bezüglich des Schutzes gegen Feuergefahr

dem Typ Y (IEC 335-2-6). Nur Geräte dieses Typs dürfen einseitig an
nebenstehende Hochschränke oder Wände eingebaut werden.

• Schubladen dürfen nicht unter dem Kochfeld montiert werden.

• Der Berührungsschutz muss durch den Einbau gewährleistet sein.

• Die Standsicherheit des Einbauschrankes muss DIN 68930 genügen.

• Einbauherde und Einbaukochfelder sind mit speziellen Stecksystemen

ausgestattet. Sie dürfen nur mit Geräten des passenden Systems
kombiniert werden.

• Zum Schutz gegen Feuchtigkeit sind alle ausgesägten Schnittflächen

mit geeignetem Dichtungsmaterial zu versiegeln.

• Bei gefliesten Arbeitsflächen müssen die Fugen im Auflagebereich des

Kochteils mit Fugenmaterial voll ausgefüllt sein.

• Bei Natur-, Kunststein- oder Keramikplatten müssen die Schnappfe-

dern mit geeignetem Kunstharz- oder Zweikomponentenkleber ein-
geklebt werden.

• Dichtung im Auflagerahmen auf einwandfreien Sitz und lückenlose

Auflage prüfen. Es darf keine zusätzliche Silikon-Dichtungsmasse
aufgetragen werden, das erschwert den Ausbau im Servicefall.

• Zur Demontage muss die Mulde von unten herausgedrückt werden.

Hinweis für die Schweiz
Entgegen den Hausinstallationsvorschriften des SEV, Ziffer 47330.1,
dürfen die Einbau-Kochherde, Kochmulden und Kochfelder in brenn-
bares Material eingebaut werden.
Teile, welche in den Raum unterhalb der Kochmulden hineinragen,
müssen aus nicht brennbarem Stoff sein oder einen Mindestabstand
von 100 mm zu den Kochplatten-Unterkanten aufweisen. Brennbare
Wände und Decken müssen oberhalb der Kochflächen gemäß dem für
das betreffende Kantonsgebiet zuständigen feuerpolizeilichen Organ
feuerhemmend verkleidet sein.
Das den Kochmulden und Kochfeldern beigelegte zweite Leistungs-
schild muss an verdeckter aber gut sichtbarer Stelle, unmittelbar in der
Nähe des Gerätes angebracht werden (Klebefläche staub- und fettfrei).

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