AEG ELECTROLUX DD 8891 -AD Benutzerhandbuch

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• Bei gleichzeitigem Betrieb von Dunstabzugshaube im Abluftbetrieb

und Feuerstätten darf im Aufstellraum der Feuerstätte der

Unterdruck nicht größer als 4PA (4x10

-5

bar) sein.

• Die Abluft darf nicht in einen Rauch- oder Abgasschornstein

eingeleitet werden. Das Einleiten der Abluft in einen Schacht, der

der Entlüftung von Aufstellungsräumen von Feuerstätten dient, ist

nicht zulässig.

• Für die Abluftführung sind grundsätzlich die behördlichen

Vorschriften einzuhalten.

• Bei Betrieb als Abluftgerät ist für eine ausreichende

Zuluftöffnung in etwa der Größe der Abluftöffnung zu sorgen.

• Aufgrund von Länder-Bauvorschriften unterliegt der gemeinsame

Betrieb von Dunstabzugshauben und kamingebundenen

Feuerungsstätten, wie Kohle- oder Ölöfen und Gas-Thermen im

selben Raum, bestimmten Einschränkungen.

• Der gemeinsame, gefahrlose Betrieb von kamingebundenen

Geräten und Dunstabzugshauben ist nur gewährleistet, wenn Raum

und/oder Wohnung (Raum-Luftverbund) durch eine geeignete

Zuluftöffnung von ca. 500-600 cm

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von außen belüftet sind und

dadurch bei laufender Dunstabzugshaube Unterdruck vermieden

wird.

• Im Zweifelsfalle Rat und Zustimmung des zuständigen Bezirks-

Schornsteinfegermeisters oder der örtlichen Baubehörde einholen.

• Da in Räumen ohne Feuerungsstätte die Regel gilt: “Zuluftöffnung

so groß wie Abluftöffnung”, kann durch eine größere Öffnung als

500-600 cm

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der Wirkungsgrad der Ablufteinrichtung beeinträchtigt

werden.

• Der Betrieb der Haube als Umlufthaube ist unter den genannten

Umständen gefahrlos und unterliegt nicht den obengenannten

Vorschriften.

• Die Funktion der Dunstabzugshaube bei Abluftbetrieb ist nur dann

optimal, wenn folgendes beachtet wird:

— kurze, gerade Abluftstrecken

— möglichst wenige Rohrbögen

— Verlegung der Rohre nicht in spitzen Winkeln, sondern in flachen

Bögen

— möglichst große Rohrdurchmesser (vorzugsweise

Originalauslass-Durchmesser beibehalten).

• Bei Nichtbeachtung dieser Grundsätze muß mit drastischen

Leistungsverlusten und erhöhten Betriebsgeräuschen gerechnet

werden.

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