Garantiebedingungen – österreich, Dde e – Zanussi ZRC 25 JB Benutzerhandbuch

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Sehr geehrter Kunde!

Wir, die Electrolux Hausgeräte GmbH, beglückwünschen Sie zum Erwerb eines Gerätes aus dem Electrolux Konzern.
Für dieses Gerät räumen wir Ihnen, als Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gemäß den
nachstehenden Bedingungen, eine besondere Garantie ein, die Ihnen zusätzliche Rechte gewährt.

1. Die Garantie beginnt mit dem Tag an dem das Gerät gekauft wurde und erstreckt sich über einen Zeitraum von 24

Monaten. Wir empfehlen daher, den Kaufbeleg unbedingt aufzubewahren.

2. Die Garantie umfasst Mängel am Gerät, die nachweislich auf einen Material- und / oder Herstellungsfehler

beruhen, wenn sie uns innerhalb von 14 Tagen nach dem Auftreten angezeigt werden. Nicht unter diese Garantie
fallen Schäden oder Mängel, die durch nicht vorschriftsgemäße Handhabung des Gerätes, durch Nichtbeachtung
der Einbauvorschriften und Gebrauchsanweisungen und durch Reparaturen oder Eingriffe, die von Personen
vorgenommen wurden, die hierzu von uns nicht ermächtigt sind, verursacht wurden. Werden unsere Geräte mit
Ersatzteilen oder Zubehörteilen versehen, die keine Originalteile sind und wurde dadurch ein Defekt verursacht, ist
dieser ebenfalls nicht durch die Garantie gedeckt.

Von der Garantiezusage ausgenommen sind Verschleißteile (z.B.: Keilriemen, Kohlebürsten, Leuchtmittel,
usw.).

3. Die Garantiezusage umfasst die Behebung oben dargestellter Mängel am Gerät innerhalb angemessener Frist nach

Mitteilung des Mangels durch Verbesserung. Die zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen, insbesondere
Transport-, Weg-, Arbeits- und Materialkosten werden von uns getragen. Über die Verbesserung hinausgehende
Ansprüche werden durch diese Garantie nicht eingeräumt. Verbesserungsarbeiten werden, soweit möglich, am
Aufstellungsort, sonst in unseren Kundendienstwerkstätten, durchgeführt. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum
über. Es ist jeweils der Kaufbeleg mit Kauf- bzw. Lieferdatum vorzulegen.

4. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch setzen sie eine neue Garantiefrist in

Lauf. Die Garantiefrist für ausgewechselte Teile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.

5. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener

Schäden sind – soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist – ausgeschlossen.

6. Durch diese Garantie wird der Gewährleistungsanspruch des Kunden gegen den Händler, bei dem er das Gerät

gekauft hat, weder eingeschränkt noch aufgehoben.

Wir wünschen Ihnen viel Freude mit dem neuen Gerät und erlauben uns, sie darauf aufmerksam zu machen, dass Ihnen
auch nach Ablauf der Garantie unser Werkskundendienst und unsere Servicepartner gerne mit Rat und Tat zur
Verfügung stehen.

GARANTIEBEDINGUNGEN – ÖSTERREICH

ELECTROLUX HAUSGERÄTE GMBH

ADRESSE

VERTRIEB TELEFON

KUNDENDIENST TELEFON

WIEN FN 98903 x

HERZIGGASSE 9

(01) 866 40-200

(01) 866 40-330

DVR: 0595411

A-1230 WIEN

VERTRIEB TELEFAX

KUNDENDIENST TELEFAX

ARA LIZENZ NR. 2702

(01) 866 40-250

(01) 866 40-300

UID: ATU 14758207

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