Bestimmungen, normen, richtlinien, Lampe auswechseln – AEG ELECTROLUX SANTO 70250-5 KA Benutzerhandbuch

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Lampe auswechseln

Warnung! Stromschlaggefahr! Vor dem Lampenwechsel Gerät abschalten
und den Netzstecker ziehen oder Sicherung abschalten bzw. herausdrehen.
Lampendaten: Ersetzen durch eine neue Birne gleicher Leistung (die
maximale Leistung ist am Leuchtkörper angegeben)

.

1.

Zum Abschalten des Gerätes Temperaturregler auf Stellung „0“ drehen.

2. Netzstecker

ziehen.

3. Zum Auswechseln der Lampe

drücken die hintere Arretierung
gegen das Gehäuse bis die trasparen-
te Abdeckung ausrastet.

4.

Die Abdeckung in Pfeilrichtung abneh-
men (siehe Abbildung).

5.

Defekte Lampe auswechseln.

6.

Lampenabdeckung wieder einsetzen.

7.

Gerät wieder in Betrieb nehmen.

Der Kompressor läuft nach
einiger Zeit selbsttätig an.

Siehe Abschnitt „Reinigung
und Pflege“

Dies ist normal, es liegt keine
Störung vor.

Nach Änderung der Tem-
peratureinstellung läuf der
Kompressor nicht sofort an.
Wasser am Kühlraumboden
oder auf Abstellflächen.

Tauwasser-Ablaufloch ist ver-
stopft.

Ungewöhnliche Geräusche.

Gerät hat Kontakt mit der
Wand oder mit anderen
Gegenständen.

Gerät steht nicht gerade.

Ein Teil, z. B. ein Rohr, an der
Geräterückseite berührt ein
anderes Geräteteil oder die
Wand.

Gegebenenfalls dieses Teil
vorsichtig wegbiegen.

Gerät etwas wegrücken.

Verstellfüße nachjustieren.

Störung

Mögliche Ursache

Abhilfe

Bestimmungen, Normen, Richtlinien

Das Kältegerät ist für den Haushalt bestimmt und wurde unter Beachtung
der für diese Geräte geltenden Normen hergestellt..
Bei der Fertigung wurden insbesondere die nach dem Gerätesicherheitsgesetz
(GSG), der Unfallverhütungsvorschrift für Kälteanlagen (VBG 20) und den
Bestimmungen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE) notwendigen
Maßnahmen getroffen. Der Kältekreislauf wurde auf Dichtheit geprüft.

Dieses Gerät entspricht den folgenden EG-Richtlinien:
– 73/23/EWG vom 19.2.1973 - Niederspannungsrichtlinie
– 89/336/EWG vom 3.5.1989 (einschließlich Änderungsrichtlinie
92/31/EWG) - EMV-Richtlinie

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