Hinweise zur ausfertigung der garantiekarte – Olympus E-P2 Benutzerhandbuch

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Haftungsbedingungen

1. Sollte an dem Produkt trotz sachgemäßer Handhabung (entsprechend den Angaben in der zugehörigen

Bedienungsanleitung) innerhalb der nationalen gesetzlichen Gewährleistungsfrist nach dem Erwerb von
einem autorisierten Olympus Händler ein Mangel auftreten, wird das Produkt innerhalb des
Geschäftsbereiches der Olympus Europa Holding GmbH, gemäß den Angaben auf der Website http://
www.olympus.com, kostenlos repariert oder, nach Wahl von Olympus, kostenlos ersetzt. Wenn
Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden sollen, muss das Produkt vor Ablauf der nationalen
gesetzlichen Gewährleistungsfrist bei der Verkaufsstelle oder jeder anderen autorisierten Olympus
Kundendienststelle, die in Übereinstimmung mit den auf der Website http://www.olympus.com enthaltenen
Angaben zum Geschäftsbereich von Olympus Europa Holding GmbH gehört, vorgelegt werden. Während
der einjährigen weltweit gewährten Garantie kann der Kunde das Produkt bei jeder Kundendienstelle von
Olympus einreichen. Bitte beachten Sie, dass autorisierte Olympus Kundendienststellen nicht in allen
Ländern vorzufinden sind.

2. Der Kunde hat das Produkt auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten zum Olympus- Händler oder zum

Olympus-Kundendienst zu transportieren.

Garantiebedingungen

1. OLYMPUS IMAGING CORP., Shinjuku Monolith, 2-3-1 Nishi-Shinjuku, Shinjuku-ku, Tokyo 163- 0914,

Japan, gewährt eine einjährige weltweite Garantie. Diese weltweite Garantie muss bei einem von Olympus
autorisierten Kundendienst vorgelegt werden, bevor eine Reparatur im Rahmen der Garantie ausgeführt
werden kann. Diese Garantie gilt nur, wenn die Garantiekarte und ein Kaufnachweis bei einem von
Olympus autorisierten Kundendienst vorgelegt werden. Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser
Garantie um eine Zusatzgarantie handelt, von der die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden im
Rahmen der oben genannten geltenden nationalen Gesetzgebung zum Verbrauchsgüterkauf nicht berührt
werden.

2. Die folgenden Fälle sind auch dann nicht von der Garantie umfasst, wenn sie innerhalb der oben

genannten Garantiezeit auftreten, so dass dem Kunden in den folgenden Fällen die Kosten für etwaige
Reparaturarbeiten in Rechnung gestellt werden:
(a) Für Schäden, die auf unsachgemäße Handhabung (entgegen den Hinweisen und den Angaben in der

Bedienungsanleitung) zurückzuführen sind.

(b) Für Schäden, die auf Reparaturen, Umbau, Reinigung etc., die nicht von Olympus oder einer

Olympus-Kundendienststelle vorgenommen wurden, zurückzuführen sind.

(c)

Für Schäden, die auf unsachgemäßen Transport, auf Fall oder Erschütterungen etc. nach dem Kauf
des Produkts zurückzuführen sind.

(d) Für Schäden, die auf Feuer, Erdbeben, Überschwemmung, Blitzschlag und andere

Naturkatastrophen (höhere Gewalt), Umweltbeeinträchtigung oder nicht vorschriftsgemäße
Spannungsversorgung zurückzuführen sind.

(e) Für Schäden, die auf unsachgemäße oder unachtsame Lagerung (wie z. B. bei besonders hohen

Temperaturen, hoher Luftfeuchtigkeit, in der Nähe von Insektiziden wie Naphthalin oder schädlichen
Chemikalien etc.) bzw. unsachgemäße Wartung etc. zurückzuführen sind.

(f)

Für Schäden, die auf verbrauchte bzw. leere Batterien etc. zurückzuführen sind.

(g) Für Schäden, die auf das Eindringen von Sand, Schlamm etc. in das Geräteinnere zurückzuführen

sind.

(h) Wenn die Garantiekarte nicht bei der Reparaturannahme vorgelegt wird.
(i)

Wenn Angaben auf der Garantiekarte im Hinblick auf das Kaufdatum (Jahr,, Monat und Tag), den
Kundennamen, den Händlernamen sowie die Seriennummer, verändert wurden.

(j)

Wenn der Kaufbeleg (Kassenbon) nicht zusammen mit der Garantiekarte vorgelegt wird.

3. Die Garantie gilt ausschließlich für das Produkt selbst. Andere Teile, wie etwa Tragetasche, Tragegurt,

Objektivdeckel, Batterien etc. fallen nicht unter diese Garantie.

4. Unter dieser Garantie ist Olympus ausschließlich zur Reparatur oder zum Umtausch des

mängelbehafteten Produktes verpflichtet. Ausgeschlossen vom Garantieanspruch sind Folgeschäden
oder Verluste jeder Art für den Kunden, die durch einen Mangel des Produktes verursacht werden. Dies
gilt insbesondere für den Verlust von und / oder Schäden an Objektiven, Filmmaterial sowie sonstige
Ausrüstungen und Zubehörteile, die zusammen mit diesem Produkt verwendet werden, oder für
Gewinnausfall oder Einbußen jeder Art, die aus einer Verzögerung der Reparaturarbeiten oder dem
Verlust von Daten herrühren. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.

1. Die Garantie ist nur dann gültig, wenn die Garantiekarte seitens Olympus oder eines autorisierten

Händlers ordnungsgemäß ausgefüllt worden ist oder sonstige Dokumente ausreichende Nachweise
enthalten. Vergewissern Sie sich daher, dass Ihr Name, der Händlername, die Seriennummer und das
Kaufdatum (Jahr, Monat, Tag) vollständig und gut leserlich eingetragen sind, und die Originalrechnung
oder der Kaufbeleg (einschließlich Händlername, -adresse, Kaufdatum und Produktbezeichnung) der
Garantiekarte beigefügt sind. Olympus behält sich das Recht vor, kostenlose Kundendienstleistungen zu
verweigern, falls die Angaben in der Garantiekarte unvollständig oder unleserlich sind oder die oben
genannten Dokumente nicht beigefügt bzw. die darin enthaltenen Angaben unvollständig oder unleserlich
sind.

2. Es wird keine Ersatz-Garantiekarte ausgestellt! Bewahren Sie die Garantiekarte daher sorgfältig auf.
• Eine Liste des autorisierten, internationalen Kundendienst- und Vertriebsnetzes finden Sie auf der

folgenden Website: http://www.olympus.com

Hinweise zur Ausfertigung der Garantiekarte

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