Anhang, Pflege und wartung, Umwelteigenschaften und entsorgung – AASTRA 600d (GAP) User Manual DE Benutzerhandbuch

Seite 67: Hinweise für die entsorgung

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Anhang

Pflege und Wartung

Ihr Telefon ist ein Produkt, das in Design und Ausführung höchsten Ansprüchen genügt. Es sollte
daher mit Sorgfalt behandelt werden. Die folgenden Anregungen dienen dazu, Ihnen für lange Zeit
die Freude an diesem Produkt zu erhalten.
Beachten Sie alle Sicherheitshinweise auf Seite 1. Diese Anweisungen gelten gleichermaßen für das
Mobilteil, die Ladeschale und die Akkus (das gesamte Telefon) sowie für das Zubehör.
Zum Reinigen des Telefons ziehen Sie als erstes den Netzstecker der Ladeschale. Wischen Sie die
Geräte mit einem Antistatiktuch oder einem etwas angefeuchteten weichen Ledertuch ab, anschlie-
ßend mit einem trockenen Tuch.
Hinweis: Sprühen Sie Ihr Telefon nie mit Reinigungs- oder Lösungsmittel ein. Reinigen Sie die Lade-
kontakte des Mobilteils und der Ladeschale mit einem fusselfreien Tuch.

Umwelteigenschaften und Entsorgung

(Gültig für die Europäischen Union)

Dieses Produkt wurde nach den gesetzlichen Forderungen und der Herstellerrichtlinie 2002 recy-
cling- und umweltgerecht hergestellt. Es wurde in Hinblick auf geringen Energieverbrauch, lange
Brauchbarkeitsdauer und Servicefreundlichkeit unter Einsatz weniger, umweltschonender Werk-
stoffe und Bauteile entwickelt. Helfen Sie mit, die Lebensdauer Ihrer Geräte zu verlängern, indem Sie
die Sicherheitshinweise, die Informationen zur Akku-Lebensdauer und die Pflege-/Wartungshin-
weise beachten.

Hinweise für die Entsorgung

Zur Vermeidung möglicher Auswirkungen bei der Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
enthaltenen gefährlichen Stoffen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit wurden die
Richtlinien des Europäischen Parlamentes und des Rates

Richtlinie 2002/96/EG „Elektro-und Elektronik-Altgeräte“ und

Richtlinie 2002/95/EG „Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in
Elektro-und Elektronikgeräten“

in allen Ländern der EU national gesetzlich geregelt.
Die Gesetzgebung bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikge-
räten und darüber hinaus die Wiederverwendung, die stoffliche Verwertung und andere Formen der
Verwertung solcher Abfälle, um die zu beseitigende Abfallmenge zu reduzieren sowie den Eintrag
von Schadstoffen aus Elektro- und Elektronikgeräten in Abfälle zu verringern.

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